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Kabinett beschließt Sitze der Landwirtschafts- und UmweltämterSchwerin (agrar-PR) -
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Entscheidung über
die Amtssitze der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt
getroffen und folgende Standorte festgelegt.
Bezeichnung
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
- Sitz: Schwerin
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
- Sitz: Rostock
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
- Sitz: Neubrandenburg
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- Sitz: Stralsund
Außenstelle in Ferdinandshof
"Die
Standortauswahl erfolgte nach objektiven Kriterien. Hierzu zählten
insbesondere die Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger, die
zentrale Lage des Standortes im Amtsbereich sowie die Konzentration von
Behörden an einem Standort. Berücksichtigt wurde auch der Grundsatz der
Landeshaushaltsordnung, wonach Landesbehörden vorrangig in
Landesliegenschaften untergebracht werden sollten. Wichtig war mir auch,
die Erreichbarkeit des künftigen Dienstortes für die Mitarbeiter",
erklärt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.
Laut
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Betriebes für Bau- und
Liegenschaften (BBL) entsprechen die vorgesehenen Standorte der jeweils
wirtschaftlichsten Variante. Zudem wird damit auch einer Vereinbarung
mit dem Wirtschaftsministerium Rechnung getragen. Diese sieht vor, dass
aus der Zusammenlegung und Standortentscheidung keine negativen
Auswirkungen auf die, unter Fachaufsicht des Wirtschaftsministeriums
stehende Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall– und
Kreislaufwirtschaft der Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur,
erwachsen.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Vorpommern verfügt als einziges Amt über eine Außenstelle. Damit wurde
einerseits der Größe des Amtsbereiches, die insbesondere durch eine
große Nord-Süd-Ausdehnung geprägt ist, Rechnung getragen. Zugleich muss
dieses Amt den größten Küstenabschnitt der Ostsee betreuen. Insofern
galt es vor allem die Aufgabe des Küsten- und Hochwasserschutzes bei der
Standortauswahl entsprechend zu berücksichtigen.
Die
Zusammenführung der bisherigen Sitze kann nicht in allen Fällen sofort
erfolgen. Für die Unterbringung der Mitarbeiter müssen noch
entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden. Zudem werden aus
Kostengründen bestehende Mietverträge beachtet.
"Ich bin froh,
dass wir wenige Monate nach der Entscheidung über die Errichtung der
Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt nun auch eine Festlegung
über die Dienstsitze getroffen haben. Das gibt sowohl den Mitarbeitern
als auch den betroffenen Kommunen Planungssicherheit", so Backhaus. Pressemeldung Download: | |
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