Friedrichsdorf / Ts. (agrar-PR) - Am 27. März nächsten
Jahres finden in Hessen Kommunalwahlen statt, und Kreistage und
Gemeindeparlamente werden neu zusammengesetzt. Die dort gefassten
Entscheidungen beeinflussen die Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe
unmittelbar vor Ort. Darauf weist der Präsident des Hessischen
Bauernverbandes, Friedhelm Schneider, hin. Hintergrund ist, dass in den
Kommunen vielfach schon die Kandidatenlisten aufgestellt werden. Laut §
13 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes müssen diese Listen bis
spätestens 66 Tage vor dem Wahltermin abgeschlossen sein.
Als
Beispiele, wie die Entscheidungen die Betriebe tangieren, nennt
Schneider die Flächennutzungs- und Bebauungspläne, die Genehmigung von
Bauvorhaben, insbesondere im Außenbereich, die Ausweisung von
Naturschutz-, Freizeit- und Erholungsgebieten, Straßenplanungen, die
Festsetzung von Kommunalabgaben und Gebühren, die Gewässerunterhaltung
sowie Feldwegebau und Wegerecht.
„In
diesen für die Landwirtschaft wichtigen Bereichen brauchen wir
Bäuerinnen und Bauern, die sich beim kommunalpolitischen Geschehen zu
Wort melden, Einfluss nehmen und mitgestalten“, so Schneider. „Wir
haben in unseren Reihen gut ausgebildete und engagierte Bäuerinnen und
Bauern. An diese richtet sich mein Appell, für die Gemeindeparlamente
und Kreistage zu kandidieren. Wenn wir das Feld anderen überlassen,
dürfen wir uns nicht darüber wundern, dass über unsere Köpfe hinweg
entschieden wird. Für Neueinsteiger werde die Hessische
Landvolk-Hochschule in diesem Herbst/Winter ein Seminar anbieten, um
Landwirte in kommunalpolitischen Fragen fit zu machen.
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