25.03.2020 | 13:34:00 | ID: 28573 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Kaniber fordert Übergangsfrist bei der Düngeverordnung „In der Krise dürfen die Bauern nicht überlastet werden“

München (agrar-PR) - Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber fordert auf Grund der zusätzlichen Belastung der Landwirtschaft durch die Corona-Krise, dass die neue Düngeverordnung später in Kraft tritt: „Die Landwirte sollten die Vorgaben der neuen Düngeverordnung erst ab 2021 anwenden müssen. Damit bekämen sie in diesen Krisenzeiten ausreichend Zeit für die notwendigen betrieblichen Anpassungen“, sagte Kaniber. Bayern wird im Bundesrat beantragen, dass die neue Verordnung erst am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Kaniber erwartet eine breite Unterstützung des Antrags durch andere Bundesländer.

„Jetzt müssen wir uns voll und ganz auf die Bewältigung der Corona-Krise konzentrieren“, sagte Kaniber. Deshalb sei eine Übergangsfrist für die Landwirtschaft von grundlegender Bedeutung. „Zusätzliche Einschränkungen zum jetzigen Zeitpunkt überlasten die Betriebe. Dies wäre ein kaum erklärbarer Widerspruch zu Einstufung der Landwirtschaft als systemrelevant. Wir brauchen jetzt pragmatische Lösungen, um die landwirtschaftliche Erzeugung am Laufen zu halten“, sagte Kaniber.

Kaniber hat sich mit Ressortkolleginnen und Kollegen aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auch an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt. In einem gemeinsamen Brief machen die Agrarministerinnen und -minister auf die dramatische Situation der Landwirtschaft aufmerksam und fordern eine flexible Reaktion der EU-Kommission auf diese Ausnahmesituation.

Die landwirtschaftlichen Betriebe seien zum Beispiel jetzt voll gefordert, um Saisonarbeitskräfte zu bekommen, damit sie ausreichend und sicher Lebensmittel produzieren können.

Pressekontakt
Herr Franz Stangl
Telefon: 089 / 2182-2215
E-Mail: presse@stmelf.bayern.de
Pressemeldung Download: 
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMLF)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMLF)
Ludwigstraße 2
80539 München
Deutschland
Telefon:  +49  089  2182-0
Fax:  +49  089  2182-2677
E-Mail:  poststelle@stmelf.bayern.de
Web:  www.stmelf.bayern.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.