22.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1354 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Keine neuen Programme für Ackerbau

Hannover (agrar-PR) - Förderpaket   In Niedersachsen wurden die Mittel aus den Health Check-Beschlüssen und dem EU-Konjunkturpaket auf verschiedene Programme aufgeteilt. Auch der Ackerbau und Investitionen werden gefördert. Der Änderungsantrag liegt in Brüssel zur Genehmigung vor. Nachdem in der letzten Ausgabe der LAND & Forst das neue Förderpaket im Überblick vorgestellt und die Maßnahmen mit Grünlandbezug näher beleuchtet wurden, geht es im Folgenden es um die Maßnahmen mit Ackerlandbezug und um die einzelbetriebliche Förderung.

Maßnahmen mit Ackerlandbezug: Hierbei handelt es sich um die im Rahmen einer Gebietskulisse auch schon in der Vergangenheit angebotene Maßnahme A 7 zur Förderung der Zwischenfrucht- oder Untersaat auf Ackerflächen, die künftig flächendeckend angeboten werden soll. Teilnehmenden Landwirten soll ein Betrag von 70 Euro pro ha jährlich gezahlt werden. Betriebe des ökologischen Landbaus erhalten 45 Euro pro ha. Geld fließt erst oberhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro pro Betrieb.

Keine speziellen Angebote

Spezielle Angebote für den Ackerbau sind im niedersächsischen Förderpaket - von einigen Maßnahmen im Bereich Umwelt-/Naturschutz abgesehen, siehe folgende Ausgabe - nicht enthalten. Die Ausweitung der Gebietskulisse bei der Förderung des Zwischenfruchtanbaus allein reicht für eine effektive Unterstützung der Ackerbaubetriebe nicht aus. Der Berufsstand hatte vielmehr bereits von Beginn der Diskussion an von der Politik gefordert, auch bei der Mulchsaatförderung die Gebietskulisse aufzugeben und – sofern das verfügbare Mittelvolumen dann nicht ausreichen sollte - gegebenenfalls prozentuale Kürzungen bei den einzelnen Antragstellen vorzunehmen.

Auch die am 29. April von Bund und Ländern beschlossene Einführung einer neuen Agrarumweltmaßnahme „Klimaschonender Anbau von Körnerleguminosen“ plant das Land laut Änderungsantrag zum „Profil“ nicht umzusetzen. Dabei wäre der Fördermitteleinsatz an dieser Stelle ein deutliches Signal, um einen Beitrag zu leisten, den weiteren Anbaurückgang der Körnerleguminosen mit ihrer hervorragenden Bedeutung für den Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz zu stoppen und den Landwirten eine Anbaualternative zu bieten.

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (AFP): Nachdem im Jahre 2008 AFP-Mittel in Höhe von gut 100 Mio. Euro beantragt worden waren, war im Frühjahr 2009 keine neue AFP-Antragstellung möglich. Nunmehr ist geplant, im November 2009 ein neues Antragsverfahren zu eröffnen. Ab Februar 2010 sollen dann die ersten Bewilligungen erfolgen.

Mehr Betriebe profitieren

Durch die beabsichtigte Mittelaufstockung können laut Änderungsantrag in den nächsten Jahren in etwa 560 Betriebe mehr über das AFP gefördert werden, als bisher geplant. 83 Prozent der zusätzlichen AFP-Mittel sind nach der Kabinettsvorlage für Milchvieh haltende Betriebe und damit für die Herausforderung „Umstrukturierung des Milchsektors“ eingeplant. Die von Bund und Ländern beschlossenen Änderungen in der Investitionsförderung sollen in Niedersachsen voraussichtlich nur zu einem geringen Teil auch umgesetzt werden. So soll das Mindestinvestitionsvolumen von bisher 30.000 Euro auf 20.000 Euro gesenkt werden. Der Fördersatz für Investitionen in die besonders artgerechte Tierhaltung soll in Niedersachsen nicht von 30 Prozent auf 35 Prozent angehoben werden. Das maximal förderfähige Investitionsvolumen bleibt bei 1,5 Mio. Euro bestehen.

Die niedersächsischen Baubetreuungsunternehmen erwarten für den Herbst ein AFP-Antragsvolumen von rund 60 Mio. Euro, das heißt das verfügbare Geld reicht vermutlich wieder nicht ganz aus. Aus diesem Grund und aufgrund einer Aufforderung der EU-Kommission an das Landwirtschaftsministerium soll künftig ein Rankingverfahren die Abfolge der Bewilligung der Anträge regeln. Das heißt, die Reihenfolge der Bewilligung der Anträge soll nicht mehr nur an Mittelkontingenten und am Datum der Baugenehmigung festgemacht werden, sondern es sollen auch andere Kriterien zur Anwendung kommen.

In diesem Zusammenhang weist die Kommission auch darauf hin, dass die Mitgliedsstaaten bei mit ELER-Mitteln geförderten Investitionsvorhaben sicherstellen müssen, dass die Beihilfe auf klar definierte Ziele ausgerichtet ist, die den festgestellten strukturellen und räumlichen Erfordernissen und strukturellen Nachteilen Rechnung trägt.

Bewilligung nach Punkten

Im Detail ist für die nächste AFP-Antragsrunde folgende Vorgehensweise geplant: Zunächst sollen die verfügbaren Mittel wieder auf einzelne Investitionsschwerpunkte aufgeteilt werden. Dabei sollen 50 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel für Investitionen im Bereich der Rinderhaltung reserviert werden, 25 Prozent für Ackerbaubetriebe und Sonstige, 15 Prozent für Schweinehalter, fünf Prozent für die Geflügelhaltung, vier Prozent für den Gartenbau und ein Prozent für die Elbtalaue. Innerhalb dieser Kontingente soll ein Punktesystem die Bewilligungsreihenfolge regeln.

Danach sollen für „besondere“ Ausrichtungen bei Investitionen in den einzelnen Produktionsschwerpunkten Rankingpunkte vergeben werden. Handelt es sich dabei um Investitionen mit Umwelt- oder Tierschutzrelevanz, kommen Zusatzpunkte hinzu. Eine bereits genehmigte Baumaßnahme schlägt mit weiteren vier Punkten zu Buche. Landwirte, die seit 2007 weniger als 100.000 Euro Fördermittel erhalten haben, werden mit drei Punkten bevorzugt. Bei Punktgleichheit innerhalb der einzelnen Mittelkontingente entscheidet schließlich das Datum der Baugenehmigung.

Die Aufstockung der Mittel für die einzelbetriebliche Investitionsförderung ist wichtig und richtig, denn vermutlich werden die verfügbaren Mittel auch in Zukunft eher zu knapp sein. Dass das Land die auf Bundesebene im PLANAK beschlossenen Verbesserungen in den Konditionen zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung nahezu nicht umsetzt, ist vor diesem Hintergrund zwar nachvollziehbar, führt aber zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Landwirten in den einzelnen Bundesländern, die mehrheitlich eine 1 zu 1-Umsetzung der PLANAK-Beschlüsse planen.

Nicht schlechter stellen

Ziel der Landesregierung muss es daher sein, möglichst bald zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Mittelbereitstellung und benötigten Mittelvolumen zu kommen und zugleich die niedersächsischen Bauern in den Förderkonditionen nicht schlechter zu stellen als ihre Kollegen in den anderen Bundesländern. Ob das vorgesehene Rankingverfahren zur Bewilligung der AFP-Anträge praktikabel ist und dazu führt, dass die Fördermittel prinzipiell allen investitionswilligen Landwirten grundsätzlich gleichrangig zugänglich sind, wird sich zeigen. Der Versuch ist mit der Kombination von Mittelkontingenten und Rankingpunkten unternommen worden. Der Preis dafür ist ein auf den ersten Blick etwas unübersichtliches System. Sollten in Zukunft allerdings ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, würde das System ohnehin nicht greifen.

Zivilrechtliche und steuerliche Gründen erfordern oftmals, Investitionen und Bewirtschaftung bei unterschiedlichen Rechtsträgern durchzuführen, so z.B. die Investition beim Gesellschafter und die Bewirtschaftung in der Gesellschaft oder umgekehrt. Hier müssen Wege gefunden werden, die Investitionsförderung mit einer zukunftweisenden Gestaltung der Rechtsverhältnisse in Einklang zu bringen. Nordrhein-Westfalen hat hier offensichtlich eine zufrieden stellende Lösung entwickelt, an der man sich orientieren könnte.

In der kommenden Ausgabe der Land & Forst wird der Beitrag fortgesetzt mit den Themen „Umwelt-/Naturschutzmaßnahmen“ und „Ländliche Infrastruktur“.
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Frau Sonja Markgraf
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