Hannover (agrar-PR) - Förderpaket In
Niedersachsen wurden die Mittel aus den Health Check-Beschlüssen und
dem EU-Konjunkturpaket auf verschiedene Programme aufgeteilt. Auch der
Ackerbau und Investitionen werden gefördert. Der Änderungsantrag liegt
in Brüssel zur Genehmigung vor.
Nachdem in der letzten Ausgabe der LAND & Forst das neue
Förderpaket im Überblick vorgestellt und die Maßnahmen mit
Grünlandbezug näher beleuchtet wurden, geht es im Folgenden es um die
Maßnahmen mit Ackerlandbezug und um die einzelbetriebliche Förderung.
Maßnahmen mit Ackerlandbezug: Hierbei
handelt es sich um die im Rahmen einer Gebietskulisse auch schon in der
Vergangenheit angebotene Maßnahme A 7 zur Förderung der Zwischenfrucht-
oder Untersaat auf Ackerflächen, die künftig flächendeckend angeboten
werden soll. Teilnehmenden Landwirten soll ein Betrag von 70 Euro pro
ha jährlich gezahlt werden. Betriebe des ökologischen Landbaus erhalten
45 Euro pro ha. Geld fließt erst oberhalb einer Bagatellgrenze von 500
Euro pro Betrieb.
Keine speziellen Angebote
Spezielle Angebote für den Ackerbau sind
im niedersächsischen Förderpaket - von einigen Maßnahmen im Bereich
Umwelt-/Naturschutz abgesehen, siehe folgende Ausgabe - nicht
enthalten. Die Ausweitung der Gebietskulisse bei der Förderung des
Zwischenfruchtanbaus allein reicht für eine effektive Unterstützung der
Ackerbaubetriebe nicht aus. Der Berufsstand hatte vielmehr bereits von
Beginn der Diskussion an von der Politik gefordert, auch bei der
Mulchsaatförderung die Gebietskulisse aufzugeben und – sofern das
verfügbare Mittelvolumen dann nicht ausreichen sollte - gegebenenfalls
prozentuale Kürzungen bei den einzelnen Antragstellen vorzunehmen.
Auch die am 29. April von Bund und
Ländern beschlossene Einführung einer neuen Agrarumweltmaßnahme
„Klimaschonender Anbau von Körnerleguminosen“ plant das Land laut
Änderungsantrag zum „Profil“ nicht umzusetzen. Dabei wäre der
Fördermitteleinsatz an dieser Stelle ein deutliches Signal, um einen
Beitrag zu leisten, den weiteren Anbaurückgang der Körnerleguminosen
mit ihrer hervorragenden Bedeutung für den Klima-, Umwelt- und
Ressourcenschutz zu stoppen und den Landwirten eine Anbaualternative zu
bieten.
Einzelbetriebliche Investitionsförderung
(AFP): Nachdem im Jahre 2008 AFP-Mittel in Höhe von gut 100 Mio. Euro
beantragt worden waren, war im Frühjahr 2009 keine neue
AFP-Antragstellung möglich. Nunmehr ist geplant, im November 2009 ein
neues Antragsverfahren zu eröffnen. Ab Februar 2010 sollen dann die
ersten Bewilligungen erfolgen.
Mehr Betriebe profitieren
Durch die beabsichtigte Mittelaufstockung
können laut Änderungsantrag in den nächsten Jahren in etwa 560 Betriebe
mehr über das AFP gefördert werden, als bisher geplant. 83 Prozent der
zusätzlichen AFP-Mittel sind nach der Kabinettsvorlage für Milchvieh
haltende Betriebe und damit für die Herausforderung „Umstrukturierung
des Milchsektors“ eingeplant. Die von Bund und Ländern beschlossenen
Änderungen in der Investitionsförderung sollen in Niedersachsen
voraussichtlich nur zu einem geringen Teil auch umgesetzt werden. So
soll das Mindestinvestitionsvolumen von bisher 30.000 Euro auf 20.000
Euro gesenkt werden. Der Fördersatz für Investitionen in die besonders
artgerechte Tierhaltung soll in Niedersachsen nicht von 30 Prozent auf
35 Prozent angehoben werden. Das maximal förderfähige
Investitionsvolumen bleibt bei 1,5 Mio. Euro bestehen.
Die niedersächsischen
Baubetreuungsunternehmen erwarten für den Herbst ein AFP-Antragsvolumen
von rund 60 Mio. Euro, das heißt das verfügbare Geld reicht vermutlich
wieder nicht ganz aus. Aus diesem Grund und aufgrund einer Aufforderung
der EU-Kommission an das Landwirtschaftsministerium soll künftig ein
Rankingverfahren die Abfolge der Bewilligung der Anträge regeln. Das
heißt, die Reihenfolge der Bewilligung der Anträge soll nicht mehr nur
an Mittelkontingenten und am Datum der Baugenehmigung festgemacht
werden, sondern es sollen auch andere Kriterien zur Anwendung kommen.
In diesem Zusammenhang weist die
Kommission auch darauf hin, dass die Mitgliedsstaaten bei mit
ELER-Mitteln geförderten Investitionsvorhaben sicherstellen müssen,
dass die Beihilfe auf klar definierte Ziele ausgerichtet ist, die den
festgestellten strukturellen und räumlichen Erfordernissen und
strukturellen Nachteilen Rechnung trägt.
Bewilligung nach Punkten
Im Detail ist für die nächste
AFP-Antragsrunde folgende Vorgehensweise geplant: Zunächst sollen die
verfügbaren Mittel wieder auf einzelne Investitionsschwerpunkte
aufgeteilt werden. Dabei sollen 50 Prozent der insgesamt zur Verfügung
stehenden Fördermittel für Investitionen im Bereich der Rinderhaltung
reserviert werden, 25 Prozent für Ackerbaubetriebe und Sonstige, 15
Prozent für Schweinehalter, fünf Prozent für die Geflügelhaltung, vier
Prozent für den Gartenbau und ein Prozent für die Elbtalaue. Innerhalb
dieser Kontingente soll ein Punktesystem die Bewilligungsreihenfolge
regeln.
Danach sollen für „besondere“
Ausrichtungen bei Investitionen in den einzelnen
Produktionsschwerpunkten Rankingpunkte vergeben werden. Handelt es sich
dabei um Investitionen mit Umwelt- oder Tierschutzrelevanz, kommen
Zusatzpunkte hinzu. Eine bereits genehmigte Baumaßnahme schlägt mit
weiteren vier Punkten zu Buche. Landwirte, die seit 2007 weniger als
100.000 Euro Fördermittel erhalten haben, werden mit drei Punkten
bevorzugt. Bei Punktgleichheit innerhalb der einzelnen
Mittelkontingente entscheidet schließlich das Datum der Baugenehmigung.
Die Aufstockung der Mittel für die
einzelbetriebliche Investitionsförderung ist wichtig und richtig, denn
vermutlich werden die verfügbaren Mittel auch in Zukunft eher zu knapp
sein. Dass das Land die auf Bundesebene im PLANAK beschlossenen
Verbesserungen in den Konditionen zur einzelbetrieblichen
Investitionsförderung nahezu nicht umsetzt, ist vor diesem Hintergrund
zwar nachvollziehbar, führt aber zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen
den Landwirten in den einzelnen Bundesländern, die mehrheitlich eine 1
zu 1-Umsetzung der PLANAK-Beschlüsse planen.
Nicht schlechter stellen
Ziel der Landesregierung muss es daher
sein, möglichst bald zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen
Mittelbereitstellung und benötigten Mittelvolumen zu kommen und
zugleich die niedersächsischen Bauern in den Förderkonditionen nicht
schlechter zu stellen als ihre Kollegen in den anderen Bundesländern.
Ob das vorgesehene Rankingverfahren zur Bewilligung der AFP-Anträge
praktikabel ist und dazu führt, dass die Fördermittel prinzipiell allen
investitionswilligen Landwirten grundsätzlich gleichrangig zugänglich
sind, wird sich zeigen. Der Versuch ist mit der Kombination von
Mittelkontingenten und Rankingpunkten unternommen worden. Der Preis
dafür ist ein auf den ersten Blick etwas unübersichtliches System.
Sollten in Zukunft allerdings ausreichend Mittel zur Verfügung stehen,
würde das System ohnehin nicht greifen.
Zivilrechtliche und steuerliche Gründen
erfordern oftmals, Investitionen und Bewirtschaftung bei
unterschiedlichen Rechtsträgern durchzuführen, so z.B. die Investition
beim Gesellschafter und die Bewirtschaftung in der Gesellschaft oder
umgekehrt. Hier müssen Wege gefunden werden, die Investitionsförderung
mit einer zukunftweisenden Gestaltung der Rechtsverhältnisse in
Einklang zu bringen. Nordrhein-Westfalen hat hier offensichtlich eine
zufrieden stellende Lösung entwickelt, an der man sich orientieren
könnte.
In der kommenden Ausgabe der Land &
Forst wird der Beitrag fortgesetzt mit den Themen
„Umwelt-/Naturschutzmaßnahmen“ und „Ländliche Infrastruktur“.