Magdeburg (agrar-PR) - Die Landkreise und kreisfreien
Städte bekommen mehr Mitspracherecht beim Einsatz von Fördermitteln für den
ländlichen Raum. Dazu werden in den fünf Ämtern für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Arbeitsgemeinschaften gebildet, in denen die
Landkreise bzw. kreisfreien Städte mit den Landräten oder
Oberbürgermeistern/innen und je zwei Mitgliedern des Kreistages oder des
Stadtrates vertreten sind.
Landwirtschafts- und
Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens, der am Dienstag eine entsprechende
Verordnung im Kabinett vorstellte, sagte, die ländlichen Räume bestimmten zu
einem erheblichen Teil über die Leistungsfähigkeit und Attraktivität des
Landes. „Bürgerliches Engagement, starke soziale Netzwerke, eine lebenswerte
Umwelt – der ländliche Raum ist für zwei Drittel der Sachsen-Anhalter Heimat.
Eine Heimat, die wir zukunftsfest machen müssen. Und da zeigen die Erfahrungen,
dass die Entwicklung der ländlichen Räume immer dann besonders gute Fortschritte
macht, wenn die lokalen Akteure und Verantwortlichen in die Entscheidungsprozesse
einbezogen werden.“ Das geschehe bereits in den lokalen Aktionsgruppen und werde
nun mit den Arbeitsgemeinschaften ausgebaut. Nicht zuletzt gehe es auch um den
effizienten Einsatz der Fördermittel, so Aeikens weiter.
Die Arbeitsgemeinschaften sollen
ALFFs, die aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen weiterhin für die Bewilligung
der Fördermittel verantwortlich sind, in allen Fragen der ländlichen
Entwicklung beraten und hinsichtlich der Reihenfolge der zu fördernden Projekte
eine Empfehlung abgeben, die von den ALFFs berücksichtigt werden müssen. Dabei
müssen die Auswahlkriterien und die von den lokalen Aktionsgruppen festgelegten
Förderprioritäten beachtet werden. Die Mitarbeit in den Arbeitsgemeinschaften
ist freiwillig.