10.03.2010 | 17:11:00 | ID: 5011 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Landschaftspflegeverbände im Naturschutzrecht verankert

Schwerin (agrar-PR) -
Seit dem 1. März gilt ein neues Naturschutzrecht in Mecklenburg-Vorpommern. Darin ist u.a. geregelt, dass auch Landschaftspflegeverbände mit der Ausführung von Landschaftspflegemaßnahmen beauftragt werden sollen. Landschaftspflegeverbände sind Zusammenschlüsse von Kommunen, Land- bzw. Forstwirten und Naturschützern einer Region, die freiwillig und gleichberechtigt für den Erhalt von Natur und Landschaft zusammenarbeiten. "In so einer Partnerschaft vor Ort lassen sich Naturschutzziele oft besser umsetzen als mit rein behördlichen Vorgaben, zumal Landschaftspflegeverbände vorrangig in der land- und forstwirtschaftlich genutzten Fläche aktiv sind und nicht in Naturschutzgebieten", erläutert Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Das Hauptziel dieser Verbände ist die Erhaltung der regionaltypischen Landschaft. Davon profitieren mehrere Seiten: Die Kommunen gewinnen Attraktivität für ihre Einwohner und den Fremdenverkehr, Tier- und Pflanzenwelt der ländlichen Gebiete werden wirksam geschützt und die Landnutzer halten ihre Produktionsflächen in gutem Zustand.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz unterstützt diese regionalen Partnerschaften. Seit 2002 gibt es ein Förderprogramm für Projekte der Landschaftspflege, mit dem die Verbände ihre Vorhaben kofinanzieren können. In der Förderperiode 2007 bis 2013 stehen dafür insgesamt 630.000 Euro zur Verfügung, die  über die Landesforstanstalt  in Malchin ausgereicht werden. Die Landesforst ist auch Koordinierungsstelle für Landschaftspflegeverbände in M-V, die dort neben den Fördermitteln auch Informationen und Unterstützung bei gemeinsamen Projekten erhalten.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit neun Landschaftspflegeverbände (LPV). Sie haben sich vor allem dort gebildet, wo strukturreiche, attraktive Landschaften auf viele Interessenten treffen.

Landschaftspflegeverbände entwickeln z. B. Konzepte zum sanften Tourismus für Küstenwälder, wie die Granitz auf Rügen oder die Nordöstlichen Heide zwischen Ribnitz und Rostock. Der LPV "Nordwestmecklenburg und Wismar" betreut u. a. die einzigartigen Salzwiesen der Wismarbucht, die ohne Beweidung verloren gingen. Im Binnenland gibt es viel Arbeit für die Verbände bei der Pflege und Entwicklung von typischen Elementen der Agrarlandschaft, wie Kopfweiden, Alleen, Feldhecken oder Söllen. Auch landschaftsprägende Parkanlagen, alte Landwege oder Einzelbäume in der Feldflur gehören zur Kulturlandschaft und müssen erhalten werden. Der LPV "Mecklenburger Endmoräne" im Müritzkreis betreut mehrere Gemeinden am Rande des Müritz-Nationalparks. Hier wurden in den zurückliegenden Jahren mehrere Streuobstwiesen instand gesetzt oder neu gepflanzt.

Kontaktdaten

Landesforst Mecklenburg-Vorpommern,

Anstalt des öffentlichen Rechts

Fritz-Reuter-Platz 9

17139 Malchin

Ansprechpartner: Harald Menning

Koordinierungsstelle für Landschaftspflegeverbände in M-V

Telefon 03994 235 528

Telefax 03994 235 555

E-mail harald.menning@lfoa-mv.de

Informationen:                       www.wald-mv.de

                                               www.lpv.de
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