11.11.2012 | 12:08:00 | ID: 13902 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Landwirte erhalten Geld für geleisteten Umweltschutz

Dresden (agrar-PR) - Freistaat zahlt Beihilfen in Höhe von rund 29,8 Millionen Euro
Der Freistaat zahlt in den kommenden Tagen finanzielle Beihilfen an 433 sächsische Landwirte aus, die sich dazu verpflichtet haben, ihre Betriebe nach den Regeln des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften. Für erbrachte Umweltleistungen auf insgesamt 32.208 Hektar erhalten sie rund sieben Millionen Euro. Die Mittel stammen zu 60 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent vom Land. Mit den Fördermitteln können die Landwirte die zusätzlichen Kosten und Aufwendungen abdecken, die ihnen mit der ökologischen Bewirtschaftungsweise entstehen. "Mit diesen Zahlungen honorieren wir die zusätzlichen Leistungen für den Natur- und Umweltschutz, die unsere Landwirte jeden Tag freiwillig erbringen", sagt Umweltminister Frank Kupfer.

144 Antragsteller erhalten außerdem für die zusätzlichen Leistungen bei der Teichpflege und der naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung auf insgesamt 8 921 Hektar rund 2,1 Millionen Euro. Diese Mittel kommen zu 100 Prozent aus dem sächsischen Haushalt.

Für flächenbezogene Maßnahmen der naturschutzgerechten Nutzung und Pflege nach der Richtlinie Natürliches Erbe werden derzeit ca. 500 Antragsteller gefördert. Sie erhalten Geld für spezifische Naturschutzleistungen auf insgesamt rund 2.500 Hektar Acker- und Grünland. Für die im November 2012 anstehende Zahlung sind ca. 2,75 Mio. Euro aus Landesmitteln veranschlagt.

Eine Ausgleichszulage gibt es zudem für die Bewirtschaftung in benachteiligten Gebieten. In diesem Jahr haben 2.544 Landwirte für insgesamt 239.000 Hektar rund 16,5 Millionen Euro erhalten. Landwirtschaftliche Betriebe in von Natur aus benachteiligten Gebieten erzielen aufgrund einer geringen Bodenqualität oder ungünstigen Standortbedingungen weniger Erträge. Die Zulage hilft ihnen bei der Erhaltung und Sicherung ihres Einkommens und ermöglicht ihnen, zum Erhalt der Kulturlandschaft beizutragen. Die Beihilfe wird zu 80 Prozent von der EU und zu 20 Prozent vom Freistaat Sachsen finanziert.

Unterstützung erhalten sächsische Landwirte 2012 außerdem bei der Erstaufforstung von etwa 60 Hektar bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der bereits ausgezahlte Zuschuss von insgesamt 267.000 Euro deckt einen Teil der Ausgaben für die erstmalige Anlage von Wald ab. Die Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen ist ein langfristiger Beitrag zur Erhöhung des Waldanteils und damit gleichermaßen zum Schutz gegen Hochwasser und Bodenerosion. 80 Prozent der Förderung stammen von der EU, 20 Prozent steuert der Freistaat bei.

Und schließlich werden Land- und Forstwirte im November auch noch rund 1,2 Millionen Euro Prämienzahlungen für etwa 3.000 Hektar Waldflächen erhalten, die sie in den vergangenen Förderperioden (bis 2006) erstmalig aufgeforstet haben. Die Förderung dient dem Ausgleich von Einkommensverlusten, die ihnen durch die Umwandlung von Ackerland oder Grünland in Wald entstanden sind. Die Finanzierung erfolgt durch die EU, den Bund sowie durch den Freistaat Sachsen. (PD)
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