Bonn (agrar-PR) -
Gelbes Rundumlicht in den Kreisen Kleve, Neuss, Viersen und Wesel erlaubt Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen in
den Kreisen Kleve, Neuss, Viersen und Wesel dürfen im Rahmen eines
Versuches auch in diesem Jahr wieder mit einer oder zwei Kennleuchten
für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) ausgerüstet werden und damit fahren.
Darauf weist der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) hin. Die
Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf beschränkt sich auf
den Zeitraum vom 1. September 2009 bis 31. März 2010.
Nach RLV-Angaben soll die Ausnahmegenehmigung dazu dienen, die
Erkennbarkeit der langsam fahrenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge und
Anhänger zu erhellen und somit zu einer Behebung der Verkehrssicherheit
beizutragen. Die Teilnahme an diesem Versuch ist freigestellt. Das
Rundumlicht kann ganztägig bei Verkehr auf öffentlichen Straßen sowie
bei Zu- und Abfahrten oder vom Feld eingeschaltet werden. Das
Unfallgeschehen in der dunklen Jahreszeit und während der Ernte war
Ausgangspunkt für die flächendeckende Einführung dieses Modellversuches
im Jahre 1998. Der landwirtschaftliche Berufsstand versucht bereits
seit längerem diese Ausnahmegenehmigung auch auf die anderen Kreise im
Regierungsbezirk Düsseldorf und in dem gesamten Regierungsbezirk Köln
im Rahmen einer solchen Allgemeinverfügung auszuweiten.