13.01.2012 | 15:38:00 | ID: 11876 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich: EU-Regelung gefährdet landwirtschaftliche Flächen in Hessen

Wiesbaden (agrar-PR) - Puttrich kritisiert geplante Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete

„Wer die Förderung von benachteiligten Flächen in der Landwirtschaft in dieser Weise einschränkt, gefährdet die flächendeckende Landwirtschaft in Hessen.“ Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich stellte sich heute in Wiesbaden hinter die hessischen Bauern und kritisierte die Vorschläge der Europäischen Kommission für neue Bewertungskriterien für die Bezuschussung von benachteiligten Gebieten. „Das ist ein seit Jahrzehnten bestehendes und bewährtes Fördersystem. Diese Gebietsabgrenzung soll nun zugunsten eines Systems aufgegeben werden, das keine plausiblen Ergebnisse liefert“, so Puttrich. Seit den 70er Jahren erhalten landwirtschaftliche Betriebe in Regionen mit erschwerten natürlichen Produktionsbedingungen, wie etwa Hanglagen oder Gebiete mit geringer Bodenqualität, die sogenannte Ausgleichszulage, um den Fortbestand der Landbewirtschaftung und damit den Erhalt vielfach einzigartiger Kulturlandschaften sicherzustellen, so die Ministerin. Hessen setze sich dafür ein, dass eine Kombination verschiedener Benachteiligungsfaktoren wie im bestehenden Indexsystem beibehalten wird.  

In Hessen sind 52 Prozent der für die Landwirtschaft genutzten Fläche als benachteiligte Gebiete eingestuft. „Wenn es keine Änderungen an diesem Vorschlag der EU gibt, gehen in Hessen bis zu 30 Prozent der derzeit förderfähigen Flächen verloren“, so Puttrich. Die Hessische Landesregierung strebe jedoch die Erhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft im ganzen Bundesland an und dazu gehöre auch die Bewirtschaftung von weniger rentablen Flächen. „Wir wenden uns deshalb mit aller Entschiedenheit gegen die Einschränkung der Fördervoraussetzungen", bekräftigte Puttrich. 

Besonders betroffen vom Vorschlag der EU-Kommission seien die Mittelgebirgsregionen wie Odenwald, Taunus, Vogelsberg, Rhön, Knüll oder Waldecker Upland, wo das Landschaftsbild vor allem durch die Tätigkeit der Landwirte geprägt sei.  

Die Europäische Kommission beabsichtige die benachteiligten Gebiete nach acht biophysikalischen Kriterien neu festzulegen. Dazu zählten beispielsweise eine Wachstumsperiode von höchstens 180 Tagen aufgrund niedriger Temperaturen, ein schlechter Wasserabfluss, Trockenheit oder eine Wurzeltiefe von weniger als 30 cm. Ebenfalls angerechnet würden eine Hangneigung von wenigstens 15 Prozent sowie die Bodenbeschaffenheit. Berechnungsmodelle zeigten jedoch, dass die Anwendung dieser Faktoren zu erheblichen und teilweise nicht nachvollziehbaren Gebietsverschiebungen führen würde, kritisiert die Ministerin. (PD)

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