15.06.2011 | 13:45:00 | ID: 9837 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Landwirtschaftsministerium informiert Gemüseerzeuger über Vorgehen bei Erfassung und Meldung von vernichtetem Gemüse

Mainz (agrar-PR) - Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat heute in Absprache mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd und der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau „Informationen für Gemüseerzeuger zur Erfassung und Meldung des vernichteten Gemüses“ an die Gemüseerzeuger verteilt.
„Wir wollen die notwendigen Informationen schnellstmöglich an die Betroffenen weiter geben", stellt Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken fest. „Transparenz ist jetzt wichtig."

Derzeit werden auf EU-Ebene die rechtlichen Grundlagen zur Durchführung besonderer Stützungsmaßnahmen für Gemüseerzeuger geschaffen, die vom Absatzeinbruch in Folge der EHEC-Infektionen betroffen sind.

Zum Verfahren erklärt Ministerin Höfken: Wichtig sei insbesondere, dass die Gemüseerzeuger die nicht beernteten bzw. umgebrochenen Flächen auf den dafür bereitgestellten Formularen erfassen und durch geeignete Nachweise, nach Möglichkeit Fotos dokumentieren. Anschließend müsse die Nichtbeerntung bzw. der Umbruch durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen bestätigt werden. Weitere Hinweise enthält das Informationsblatt im Internet.

Ergänzend weist Ministerin Höfken darauf hin, dass über die Modalitäten einer späteren Abwicklung eines Hilfsprogramms zurzeit noch in Brüssel beraten werde. „Es handelt sich bei den jetzt erfolgenden Erfassungen um eine rein vorsorgliche Zusammenstellung der Betriebe, aus der sich keinerlei Ansprüche im Hinblick auf ein späteres Verwaltungsverfahren ergeben. Mit den genannten Angaben ist keinerlei Antragstellung verbunden und es wird in keiner Weise einem späteren Antragsverfahren vorgegriffen. Das bedeutet natürlich auch, dass keinerlei Anspruch auf eine Zahlung begründet wird. Sollte es zu einer Ausgleichsmaßnahme kommen, wird ein eigener Antrag erforderlich werden." Über ein Antragsverfahren wird das Ministerium umgehend informieren, sobald die Regelungen bekannt sind.

Für Rückfragen besteht eine Telefon-Hotline beim DLR Rheinpfalz unter Telefon 06321-671367 (werktags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr). (MULEFW-RLP)
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