30.12.2016 | 11:25:00 | ID: 23465 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Milchsonderbeihilfe: Anträge bis 16. Januar 2017 stellen

Bonn (agrar-PR) - Milcherzeuger können ab dem 30. Dezember 2016 bis zum 16. Januar 2017 eine Sonderbeihilfe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Anträge sind zunächst elektronisch über HI-Tier sowie anschließend schriftlich bei der BLE einzureichen.

Ab Freitag, 30. Dezember 2016, können Milcherzeuger bis zum 16. Januar 2017 die Sonderbeihilfe von mindestens 0,36 Cent pro Kilogramm für Milch beantragen, die sie im Zeitraum 01. Dezember 2015 bis 30. November 2016 angeliefert haben. Bedingung dafür ist, dass sie im Beibehaltungszeitraum Februar, März, April 2017 insgesamt nicht mehr Milch anliefern, als im Bezugszeitraum Februar, März, April 2016.

Zweistufiges Antragsverfahren: erst online, dann schriftlich

Anträge können mit einem Online-Formular gestellt werden, das ab dem 30. Dezember 2016 auf der Internetseite des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere www.hi-tier.de zur Verfügung steht. Das Formular ist vollständig ausgefüllt zunächst elektronisch an die BLE zu übermitteln, in ausgedruckter Form zu unterschreiben und mit den Anlagen per Post an die BLE zu übersenden.

Der Antrag muss sowohl elektronisch als auch schriftlich bis zum 16. Januar 2017 (24:00 Uhr) bei der BLE vorliegen. Anlagen sind die Milchgeldabrechnungen aller Erstankäufer für den Zeitraum Dezember 2015 bis November 2016. Besser noch ist es, wenn der Erstankäufer eine Bestätigung über die Milchlieferungen von Dezember 2015 bis November 2016 erstellt, aus der ersichtlich wird, wie viel Menge auf den dreimonatigen Bezugszeitraum entfällt.

Nachweis 45 Tage nach Ablauf der drei Monate erbringen

Der Nachweis über die nicht gesteigerte Milchmenge muss innerhalb von 45 Tagen nach Ablauf des Beibehaltungszeitraums, also bis zum 14. Juni 2017, bei der BLE vorliegen. Dazu finden Antragsteller dann ein gesondertes Formular auf www.ble.de . Dieses senden sie ausgefüllt und mit den drei Milchgeldabrechnungen für den Beibehaltungszeitraum oder einer Bestätigung des Erstankäufers über die drei entsprechenden Monate schriftlich an die BLE. (ble)
Pressekontakt
Herr Tassilo v. Leoprechting
Telefon: 0228-6845-3080
Fax: 030-18106845-3040
E-Mail: presse@ble.de
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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Deutschland
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E-Mail:  presse@ble.de
Web:  www.ble.de
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