Schwerin (agrar-PR) - Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr.
Till Backhaus erläuterte heute im Rahmen der Landtagssitzung die
vorgesehenen Änderungen des Landeswaldgesetzes. Mit der vorgelegten
Gesetzesnovelle werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
Der
Schutz der Funktionen des Waldes soll weiter verbessert werden. Dabei
finden sowohl neue fachlichen Erkenntnisse, wie auch die Entwicklungen
des Europa- und Bundesrechtes Berücksichtigung.
Die Waldbesitzer
sollen, soweit es mit den Schutzzielen vereinbar ist, von Bürokratie
entlastet werden. Gleichzeitig wird die Rechtssicherheit der
Forstbetriebe verbessert. "Ich betone, dass ein Waldgesetz den
Waldbesitzern langfristige Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der
Nutzung ihres Waldes geben muss. Wer ordnungsgemäß und nachhaltig
arbeitet, muss erfolgreich und eigenverantwortlich wirtschaften können",
sagte Dr. Backhaus.
Die Entwicklung der Forstpolitik bedarf der
aktiven Mitwirkung aller Interessenvertreter und Interessierter. In den
vergangenen Jahren wurde dieser partizipative Ansatz erfolgreich
entwickelt. Mit der Gesetzesnovelle sollen daher die
zivilgesellschaftlichen Instrumente weiter gestärkt werden, denn der
Umgang mit Wald genießt ein breites öffentliches Interesse.
"Letztlich
ist es auch das Ziel, einen prägnanten und verständlichen Gesetzestext
den Menschen zur Verfügung zu stellen. Normen, die bereits im
Allgemeinen Verwaltungs-, Ordnungs- und Organisationsrecht enthalten
sind, bedürfen keiner Doppelregelung oder forstlichen Sonderregelung",
hob Minister Backhaus hervor.
Bereits im Jahr 2007 waren alle
Verbände aufgefordert, Vorschläge zur Entwicklung des Waldrechtes zu
unterbreiten, was auf große Resonanz stieß. Auch die Verbandsanhörung
zum Gesetzentwurf verdeutlichte ein breites öffentliches Interesse am
Waldgesetz. "Im Ergebnis kann ich Ihnen einen Entwurf vorstellen, der
die Interessen der Allgemeinheit und die betrieblichen Interessen der
Waldbesitzer ausgewogen berücksichtigt", so der Minister.
"Es ist
notwendig, den sich ändernden Anforderungen auch im Gesetz Rechnung zu
tragen. So wurden die Aspekte des Bodenschutzes, des
Grundwasserschutzes, der Bedeutung von Alt- und Totholz für die
Biodiversität und die Anforderungen Europäischer Schutzgebiete als
Kriterium ordnungsgemäßer Forstwirtschaft aufgenommen. Darüber hinaus
wird der Schutz vor Übernutzung hiebsunreifer Waldbestände durch die
Einführung eindeutiger Grenzwerte verbessert", erläuterte Minister
Backhaus.
Für die 46.000 Waldbesitzer bringt dieses Gesetz weitere
Vereinfachungen. Beispiele sind der Wegfall der Genehmigungspflicht von
qualifizierten Forsteinrichtungswerken und die Streichung von
Mindestanforderungen an Personen, die größere Forstbetriebe verwalten.
Auch der Entfall der Genehmigungspflicht bei der Teilung kleiner Flächen
oder die weitgehende denkmalpflegerische Gestaltungsfreiheit von Wald
in Parkanlagen ist hier zu nennen.
"Besonders hervorheben möchte
ich eine Neuregelung zum Reiten im Wald. Die bisherige Ausweisung eines
anspruchsvollen Reitwegenetzes hat sich in der Vergangenheit
grundsätzlich bewährt. Jedoch war es den Waldbesitzern rechtlich nicht
möglich, ihre Waldwege eigenständig für das Reiten und Gespannfahren
frei zu geben. Nunmehr sollen Reiter und Waldbesitzer neben dem
ausgeschilderten Reitwegenetz zusätzlich eigene Vereinbarungen hierzu
treffen können. Damit werden die Angebote für Reiter verbessert und
Waldbesitzern wird die Möglichkeit gegeben, eigenverantwortlich zu
handeln ohne dass zusätzliche bürokratische Hürden aufgebaut werden",
sagte der Minister.