Stuttgart (agrar-PR) -
Die Vorbereitung von 61 neuen Flurneuordnungsverfahren im Zuge des Landesinfrastrukturprogramms und die Einführung von kleinen und schnellen Verfahren in die Verwaltungspraxis bildeten Arbeitsschwerpunkte der Flurneuordnung im Jahr 2009 "Die Flurneuordnung hat sich auch im Jahr 2009 als ein
hervorragendes Instrument zur Strukturverbesserungen für Landwirtschaft
und Kommunen im Ländlichen Raum erwiesen", sagte der
baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum,
Peter Hauk MdL, am Mittwoch (30. Dezember) in Stuttgart. Durch die
Entschärfung von Nutzungskonflikten habe die Flurneuordnung erneut
erheblich zum Erreichen wichtiger Ziele des Natur- und Umweltschutzes
im Land beigetragen.
Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der
Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg seien im Jahr 2009
Flächen von mehr als 13.000 Hektar im Ländlichen Raum neu geordnet
worden. In 26 Flurneuordnungsverfahren hätten die Grundstückseigentümer
im vergangenen Herbst die neuen Grundstücke in Besitz und Nutzung
genommen. Zugleich seien 48 Flurneuordnungen mit rund 40.000 Hektar
abgeschlossen worden. Insgesamt seien im Jahr 2009 rund 28 Millionen
Euro Fördermittel in die Flurneuordnung geflossen.
Zusätzlich sei in 2009 das Sonderprogramm 'Modernisierung Ländlicher
Wege' als Teil des Landesinfrastrukturprogramms umgesetzt worden.
"Mit dem Sonderprogramm zur Modernisierung besonders belasteter Wege
im Ländlichen Raum wurde ein Wunsch der Gemeinden aufgegriffen,
bestehende ländliche Wege in ihrer Tragfähigkeit und Breite den
modernen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen anzupassen", so
Minister Hauk. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum habe
in diesem Zusammenhang 75 Maßnahmen ausgewählt, die nun in 61
Flurneuordnungsverfahren verwirklicht werden könnten. Zur Finanzierung
stelle das Land in den Jahren 2009 und 2010 zusätzlich fünf Millionen
Euro zur Verfügung.
Die Umsetzung der anstehenden Maßnahmen solle in FOKUS-Verfahren
(Flurneuordnung – Optimiert, Konzentriert und Schnell), die seit Mitte
des Jahres offiziell in der Flurneuordnungsverwaltung angewendet
werden, zeitnah erfolgen. Diese Verfahren würden sich dadurch
auszeichnen, dass Sie wenige Ziele bei enger räumlicher Begrenzung im
Fokus hätten. "Die Einführung von kleinen und schnellen
Flurneuordnungsverfahren, die ihren Blick auf eine begrenzte
Zielsetzung legen, ist eine Ergänzung und Weiterentwicklung der
klassischen Verfahren", betonte der Minister.
Auch bei diesen neuen Verfahren habe der Naturschutz und die
Landschaftspflege den gleichen Stellenwert, wie die
landwirtschaftlichen und infrastrukturellen Belange.
"Flurneuordnungen machen auf vielfältige Weise wertvolle
Landschaften noch leistungsfähiger und tragen zu deren ökologischen
Aufwertung bei. Die dabei vom Land getätigten Investitionen leisten
einen wichtigen Beitrag zu einem nachhaltigen Natur- und Umweltschutz",
sagte Hauk.
Weitere Informationen zum Thema Flurneuordnung und Landentwicklung
finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung und
Ländlichen Raum unter
www.mlr.baden-wuerttemberg.de sowie unter
www.landentwicklung-mlr.baden-wuerttemberg.de