Stuttgart (agrar-PR) -
Land setzt fünf Millionen für Modernisierung besonders belasteter ländlicher Wege ein "Mit dem Sonderprogramm zur Modernisierung besonders belasteter
Wege im Ländlichen Raum wurde ein seit vielen Jahren immer wieder von
Gemeinden an das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
herangetragener Wunsch aufgegriffen. In den Anfragen ging es darum,
finanzielle Hilfen zu geben, um meist bestehende ländliche Wege in
ihrer Tragfähigkeit und Breite den modernen land- und
forstwirtschaftlichen Maschinen anzupassen", sagte der
baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum,
Peter Hauk MdL, am Freitag (4. September) in Stuttgart.
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat 75 Maßnahmen
ausgewählt, die nun in 61 neuen vereinfachten Flurneuordnungsverfahren
verwirklicht werden können. Zur Finanzierung stellt das Land
Baden-Württemberg in den Jahren 2009 und 2010 im Rahmen des
Landesinfrastrukturprogramms zusätzlich fünf Millionen Euro in der
Flurneuordnung zur Verfügung. Die Förderung beläuft sich für jede
Einzelmaßnahme auf 75 Prozent, den Rest müssen die neu zu bildenden
Teilnehmergemeinschaften übernehmen.
Die Ausschreibung des Sonderprogramms, die im März 2009
veröffentlicht wurde, löste bei den Gemeinden im Land großes Interesse
aus. Die eingegangenen Anträge wurden bei den Landkreisen und beim
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung unter Berücksichtigung
bestimmter Voraussetzungen geprüft und priorisiert. Die Hauptkriterien
waren dabei die schnelle Durchführbarkeit der Maßnahme,
die
Verpflichtung der Gemeinde zur Übernahme der nicht durch Zuschüsse
gedeckten Kosten, der Nachweis der Mitwirkungsbereitschaft der
Eigentümer und die einvernehmliche Abstimmung mit dem Naturschutz.
Außerdem müssen die Baumaßnahmen 2010 abgeschlossen werden.
Für die verbliebenen Anträge wird das Ministerium für Ernährung und
Ländlichen Raum in den nächsten Monaten unter Berücksichtigung der
finanziellen und personellen Ressourcen konzeptionelle Lösungsansätze
entwickeln. Dabei ist vor allem zu klären, inwieweit die beantragten
Maßnahmen, die jetzt nicht zum Zuge kamen, dazu geeignet sind,
außerhalb des Sonderprogramms im Rahmen von Flurneuordnungen umgesetzt
zu werden.
Weitere Informationen zum Thema Flurneuordnung sowie den neuen Verfahren sind auf der Internetseite
www.landentwicklung-mlr.baden-wuerttemberg.de abrufbar.
Die neuen Flurneuordnungsverfahren im Einzelnen finden Sie unter:
www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/presse/Flurneuordnungsverfahren.pdf