Stuttgart (agrar-PR) -
Landwirte der Bodenseeregion erhalten Unwetterhilfen / Land stellt 4,9 Millionen Euro zur Verfügung "Das Land lässt die von dem extremen Unwetter am Bodensee
betroffenen Landwirte nicht im Stich. Mit den nun verabschiedeten
Eckpunkten zur Unwetterhilfe können wir einen spürbaren finanziellen
Beitrag leisten, um die größten Härten zu mildern. Das Land stellt für
diese Hilfen eine Summe von 4,9 Millionen Euro zur Verfügung", sagte
der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum,
Peter Hauk MdL, am Dienstag (30. Juni) nach der Verabschiedung der
Unwetterhilfen durch die Landesregierung.
Der Ministerrat hat die Eckpunkte für Hilfsmaßnahmen des Landes zur
Bewältigung der Schäden durch das Unwetterereignis am 26. Mai 2009 in
der Bodenseeregion beschlossen. Bei dem Unwetter sind
landwirtschaftliche Kulturen im Umfang von rund 24.000 Hektar teilweise
vollkommen vernichtet worden. Die Schäden dieses Ereignisses belaufen
sich nach letzten Schätzungen auf rund 55,1 Millionen Euro.
"Wir müssen bei der Gewährung von Hilfen den Grundsatz einer
ausreichenden Eigenvorsorge zugrunde legen und gehen davon aus, dass
sich Landwirte in ausreichendem Umfang gegen übliche Unwetterschäden
versichern", betonte der Minister. Zwingende Bedingung für Hilfen sei
daher ein außergewöhnliches Ereignis wie das Unwetter vom 26. Mai
diesen Jahres.
Maßgabe für die Gewährung von Hilfen ist, dass im einzelnen Betrieb
eine Mindestschadensschwelle von 30 Prozent der Naturalerzeugung
überschritten ist. Weiterhin müssen die Betriebe nachweisen, dass sie
ausreichend Vorsorge in Form einer Versicherung oder anderer Maßnahmen
wie zum Beispiel Hagelschutznetze getroffen haben. Details hierzu sind
noch festzulegen, zum Beispiel, ab wann der Umfang der abgeschlossenen
Versicherung als ausreichende Vorsorge angesehen werden kann. Erfüllen
die Betriebe die Voraussetzungen, kann ein Zuschuss von bis zu
50.000 Euro gewährt werden. Bei Existenzgefährdung oder nicht
erschwinglichen Versicherungsprämien sind in Ausnahmefällen auch bei
nicht ausreichender Vorsorge zinsverbilligte Darlehen möglich.
Derzeit werden die Voraussetzungen für die Antragstellung
geschaffen. Über den genauen Ablauf werden die Landwirte über die
zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden informiert.