30.06.2009 | 00:00:00 | ID: 1006 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Minister Peter Hauk MdL: "Effektive Hilfen für geschädigte Landwirte werden bereit gestellt"

Stuttgart (agrar-PR) - Landwirte der Bodenseeregion erhalten Unwetterhilfen / Land stellt 4,9 Millionen Euro zur Verfügung
"Das Land lässt die von dem extremen Unwetter am Bodensee betroffenen Landwirte nicht im Stich. Mit den nun verabschiedeten Eckpunkten zur Unwetterhilfe können wir einen spürbaren finanziellen Beitrag leisten, um die größten Härten zu mildern. Das Land stellt für diese Hilfen eine Summe von 4,9 Millionen Euro zur Verfügung", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Dienstag (30. Juni) nach der Verabschiedung der Unwetterhilfen durch die Landesregierung.

Der Ministerrat hat die Eckpunkte für Hilfsmaßnahmen des Landes zur Bewältigung der Schäden durch das Unwetterereignis am 26. Mai 2009 in der Bodenseeregion beschlossen. Bei dem Unwetter sind landwirtschaftliche Kulturen im Umfang von rund 24.000 Hektar teilweise vollkommen vernichtet worden. Die Schäden dieses Ereignisses belaufen sich nach letzten Schätzungen auf rund 55,1 Millionen Euro.

"Wir müssen bei der Gewährung von Hilfen den Grundsatz einer ausreichenden Eigenvorsorge zugrunde legen und gehen davon aus, dass sich Landwirte in ausreichendem Umfang gegen übliche Unwetterschäden versichern", betonte der Minister. Zwingende Bedingung für Hilfen sei daher ein außergewöhnliches Ereignis wie das Unwetter vom 26. Mai diesen Jahres.

Maßgabe für die Gewährung von Hilfen ist, dass im einzelnen Betrieb eine Mindestschadensschwelle von 30 Prozent der Naturalerzeugung überschritten ist. Weiterhin müssen die Betriebe nachweisen, dass sie ausreichend Vorsorge in Form einer Versicherung oder anderer Maßnahmen wie zum Beispiel Hagelschutznetze getroffen haben. Details hierzu sind noch festzulegen, zum Beispiel, ab wann der Umfang der abgeschlossenen Versicherung als ausreichende Vorsorge angesehen werden kann. Erfüllen die Betriebe die Voraussetzungen, kann ein Zuschuss von bis zu 50.000 Euro gewährt werden. Bei Existenzgefährdung oder nicht erschwinglichen Versicherungsprämien sind in Ausnahmefällen auch bei nicht ausreichender Vorsorge zinsverbilligte Darlehen möglich.

Derzeit werden die Voraussetzungen für die Antragstellung geschaffen. Über den genauen Ablauf werden die Landwirte über die zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden informiert.
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