22.01.2024 | 10:55:00 | ID: 38680 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Minister Peter Hauk MdL: „Für die Betriebe der Weinwirtschaft bedeutet das elektronische Verfahren eine große Vereinfachung der Abläufe“

Stuttgart (agrar-PR) - Elektronisches Weinbegleitdokument-Verfahren (eWeinBV) – jetzt von der Pilotphase in den regulären Dauerbetrieb
„Mit der fachlichen Begleitung des Projekts ,Elektronisches Weinbegleitdokument-Verfahren (eWeinBV)‘ und dem Nachnutzungsvertrag haben wir die Basis geschaffen, ein in Deutschland einheitliches und dadurch effizientes System einzuführen. Betriebe der Weinwirtschaft können über diesen Online-Dienst Wein-Begleitdokumente digital ausstellen, verwalten und an Empfänger und zuständige Behörden direkt online übermitteln. Der Online-Dienst übernimmt somit automatisch den Versand an registrierte Empfänger sowie die zuständigen Stellen der Weinüberwachung“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Peter Hauk MdL, am Montag (22. Januar) in Stuttgart.

Die nun zur Verfügung stehende Internetplattform www.onlinedienst-weinbau.de erleichtert den Betrieben der Weinwirtschaft das Erstellen der Dokumente. Das Weinbegleitdokument ist EU-rechtlich beispielsweise für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen in Behältnissen mit einem Nennvolumen von mehr als 60 Litern vorgeschrieben und ist eine Art ,Ausweisdokument‘. Es enthält wichtige Daten bezüglich Datum, Art und Umfang der jeweiligen Transporte und muss beim Transport von Weinbauerzeugnissen mitgeführt werden.

Das elektronische Weinbegleitdokument-Verfahren (eWeinBV) wurde im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen durch das ,Einer-für alle (EfA)-Prinzip‘ im Rahmen einer Allianz aller Bundesländer unter Federführung von Rheinland-Pfalz entwickelt.

Für die Praxis bedeutet dies eine Vereinfachung der Abläufe für die Betriebe der Weinwirtschaft, da die Daten nicht mehrfach erfasst werden müssen und der postalische Versand der Durchschriften entfällt. Zusätzlich werden durch integrierte Plausibilitätsprüfungen Eingabefehler vermieden. In Baden-Württemberg ist dieser Online-Dienst für alle teilnehmenden Betriebe gebührenfrei.

„Damit alle davon profitieren, ist nun ein wichtiges Ziel, dass möglichst viele Weinbaubetriebe dieses elektronische Verfahren nutzen“, betonte Minister Hauk.
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Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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