18.06.2012 | 14:47:00 | ID: 13169 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Ministerium eröffnet Antragsverfahren für Agrarumweltmaßnahmen

Mainz (agrar-PR) - Am heutigen Montag hat das Landwirtschaftsministerium das Antragsverfahren für die Agrarumweltmaßnahmen eröffnet.

Landwirtschaftliche Betriebe und Winzerbetriebe aus Rheinland-Pfalz können bis zum 13. Juli 2012 Förderanträge bei den Kreisverwaltungen stellen.

Da die aktuelle Förderperiode der Europäischen Union 2013 ausläuft, werden  5-Jahresverpflichtungen nur für Neueinsteiger und für Programmteilnehmer mit auslaufenden Verträgen im ökologischen Landbau, den Vertragsnaturschutzmaßnahmen, der Anlage von Saum- und Bandstrukturen, der halboffenen Weidehaltung sowie der vielfältigen Fruchtfolge angeboten.

Bei allen anderen Maßnahmen können auslaufende Verträge um ein Jahr bis Ende 2013 verlängert werden. Im Falle der vielfältigen Fruchtfolge und der halboffenen Weidehaltung werden bei einer Überschreitung der vorgesehenen Haushaltsmittel die Unternehmen anhand einer Prioritätenliste ausgewählt.

Auch im Vertragsnaturschutzprogrammen (Grünland, Acker, Streuobst und Weinberg) werden die gestellten Anträge im Falle der Überzeichnung der Haushaltsmittel nach einer Prioritätenliste bewilligt. Hierbei stehen erneut beantragte Flächen (auslaufende 5-Jahresverpflichtungen) und Anträge von „Partnerbetrieben Naturschutz“ an vorderster  Stelle. In den Programmteilen „Vertragsnaturschutz Acker“ stehen Flächen in Natura 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten in der Rangfolge ganz oben.

Alle Flächen müssen entsprechend der Begutachtung durch die PAULa-Vertragsnaturschutzberaterinnen und –berater naturschutzfachlich geeignet sein.
„Die Auflagen der Agrarumweltmaßnahmen, zu denen sich die Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer verpflichten, gehen deutlich über die Einhaltung der guten fachlichen Praxis hinaus. Die Agrarumweltmaßnahmen sind ein aktiver Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und helfen, den zunehmenden Verbraucherwünschen nach einer naturverträglichen Produktion Rechnung zu tragen, “ betont Landwirtschaftsstaatssekretär Thomas Griese. Der Vertragsnaturschutz  stehe für eine kooperative Zusammenarbeit mit den Landwirten und für die Integration von Naturschutzbelangen in landwirtschaftliche Betriebsabläufe. Griese: „Auf diese Weise werden die Interessen von Naturschutz und Landwirtschaft sinnvoll verknüpft und den Anforderungen der Gesellschaft an eine nachhaltige Landbewirtschaftung in besonderer Weise Rechnung getragen.“

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