30.07.2015 | 17:00:00 | ID: 20795 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Neues Förderprogramm für Vermarktungsprojekte im Landtourismus in Brandenburg in Kraft

Potsdam (agrar-PR) - Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger hat die das Förderprogramm für die Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen in der EU-Förderperiode bis 2020 in Kraft gesetzt.
In der vergangenen EU-Förderperiode waren die Mittel zur Förderung von Vermarktungsprojekten im Landtourismus rege nachgefragt worden. So wurden die Durchführung der Brandenburger Landpartie, das Bio-Hoffest sowie landtouristische Präsentationen auf Messen unterstützt.

Anträge konnten in den Jahren 2007 bis 2013 im Rahmen der Richtlinie Integrierte ländliche Entwicklung/LEADER gestellt werden. Veränderungen in der ELER-Verordnung machen aber nun die Formulierung einer separaten Förderrichtlinie erforderlich.

Für das Programm stehen in der neuen Förderperiode 8,75 Millionen Euro zu Verfügung, wobei der Großteil EU-Mittel aus dem Agrarfonds ELER kommt Die Projektförderung wird wie bei fast allen ELER-Programmen anteilig gewährt. Antragsteller müssen in unterschiedlicher Höhe Eigenanteile nachweisen. Maximal 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben können bezuschusst werden.

Als Antragssteller kommen überregional tätige Vereine beziehungsweise Verbände als Branchenverband sowie „natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Kleinstunternehmen, im Rahmen von Gemeinschaftsaktionen der überregional tätigen Vereine/Verbände“. Die Vorhaben müssen eine landesweite Bedeutung für die Entwicklung des Angebots Landtourismus im Land Brandenburg haben.

Anträge sind vollständig und formgebunden bis zum 15. Januar des laufenden Haushaltjahres beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung zu stellen. Stehen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung, können als zusätzlicher Antragstermin der 31. Mai oder weitere Termine festgelegt werden. Im Haushaltsjahr 2015 können Anträge bis zum 28. August 2015 gestellt werden. (mlul-brandenburg)
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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
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