Berlin (agrar-PR) - Die Initiative der Bundesregierung, mit
einem Wachstumsbeschleunigungsgesetz den Folgen der Finanz- und
Wirtschaftskrise entgegenzutreten und insbesondere für Unternehmen
steuerliche Erleichterungen einzuführen, begrüßt Manfred Nüssel,
Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV). „Dies ist ein
Schritt in die richtige Richtung, der allein jedoch noch nicht
ausreicht“, so Nüssel.
Für die dem DRV angeschlossenen landwirtschaftlichen Genossenschaften
fordert Nüssel eine weitergehende Verbesserung der
Zinsschrankenregelung durch Anhebung der Toleranzgrenze von 1 auf 5
Prozent statt der bisher geplanten 2 Prozent im Hinblick auf die
Escape-Klausel. Nur so sind die Unternehmen in der Lage, Schwankungen auf den volatilen Märkten hinreichend zu begegnen.
In einem Schreiben an den Parlamentarischen Staatssekretär im
Bundesministerium der Finanzen, Hartmut Koschyk, setzt sich Nüssel für
die grundsätzliche Nichtanwendung der Verlustabzugsbeschränkungen des §
8c KStG auf Genossenschaften wegen ihrer personenbezogenen Struktur
ein. Ansonsten würden notwendige strukturelle Veränderungen verhindert.
Des Weiteren fordert der DRV einen wirksamen Bürokratieabbau bei den
Regelungen der Abgeltungssteuer für landwirtschaftliche
Genossenschaften. „Zur Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen und
Nichtveranlagungsbescheinigungen durch Nichtkreditinstitute muss die
reine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei
Gewinnausschüttungen genügen“, so der DRV-Präsident. Die geplante
Wiedereinführung des mit dem „Bürgerentlastungsgesetz
Krankenversicherung“ entfallenen Sammelantragsverfahren für
Nichtkreditinstitute ist überflüssig und würde die landwirtschaftlichen
Genossenschaften unnötig belasten.