Die beim Health Check der EU-Agrarpolitik vor rund
einem Jahr beschlossenen Milchquotenerhöhungen werden in Deutschland
über eine gleichmäßige Aufstockung für alle Milchquoteninhaber
umgesetzt. Das sieht die Zweite Verordnung zur Änderung der
Milchquotenverordnung vor, die die Bundesregierung jetzt dem Bundesrat
zugeleitet hat.
Zur Begründung heißt es, eine lineare Verteilung sei
anderen Verteilungskriterien vorzuziehen. Pro Milchwirtschaftsjahr
erhöht sich die anteilige Referenzmenge der deutschen Milchviehhalter
nach dem Verordnungsentwurf im Schnitt um jeweils 294.302 t Milch.
Gleichzeitig wird in der Begründung der Verordnung betont, die derzeit
gravierend schlechte Erlössituation der Milcherzeuger habe zu einer
Diskussion über die Frage der Aussetzung der für die
Zwölfmonatszeiträume 2010/11 bis 2013/14 beschlossenen
EU-Quotenerhöhungen geführt. Um der derzeitigen Diskussion Rechnung zu
tragen, stellt die Änderungsverordnung die Verteilung der beschlossenen
Milchquotenaufstockung für diesen Zeitraum unter den Vorbehalt, dass
diese nicht aufgehoben werden. Ein Aussetzen der für das aktuelle
Milchwirtschaftsjahr 2009/10 beschlossenen EU-Milchquotenerhöhung kommt
laut Bundesregierung nicht mehr in Frage, da diese in mehreren
Mitgliedstaaten bereits zugeteilt wurde und aus Vertrauensschutzgründen
nicht mehr zurück zu nehmen ist.