09.06.2016 | 19:25:00 | ID: 22434 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Schlechtwegegeld - Land nimmt Mobilitätsansprüche der Forst ernst

Schwerin (agrar-PR) -

Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wurde heute ein Antrag der Fraktion DIE LINKE diskutiert, in dem die private Nutzung von Dienstfahrzeugen für Mitarbeiter der Landesforstanstalt gefordert wird. Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz stellt dazu fest, dass bereits wichtige Regelungen getroffen wurden, die der besonderen Arbeitssituation von Forstbeamten Rechnung tragen. Eine uneingeschränkte Privatnutzung halte er deshalb zum jetzigen Zeitpunkt für nicht notwendig.

In seiner Begründung sagte der Minister: „Grundlage für diese Entscheidung bildet die Gleichbehandlung gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung.“ Er verwies darauf, dass neben den rund 200 Forstleuten, weitere 1.600 Beschäftigte für das Land im Außendienst tätig sind, die nicht von dieser „Sonderbehandlung“ profitieren. Mit Blick auf Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit wäre dies das „falsche Signal“.

Dem Land sei bewusst, dass die Forstreviere hierzulande großräumig angelegt sind und dienstliche Fahrten auch an Wochenenden und Feiertagen anfallen. Die Beamten seien oft auf unbefestigten und schwer zugänglichen Straßen unterwegs, weswegen auf Initiative des Agrarministeriums und in Abstimmung mit dem Finanzministerium in diesem Jahr das Schlechtwegegeld in Höhe von 5 Cent je Kilometer eingeführt wurde. „Damit stellen wir sicher, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihr privates Fahrzeug im Dienst nutzen, nicht auf anfallenden Kosten sitzen bleiben.“ Diese Änderung wurde mit dem Rechtsbereinigungsgesetz vor wenigen Wochen im Landtag beschlossen.

Unabhängig hiervon hat die Landesforstverwaltung auch heute schon Dienst-Kfz. Auch hat die Landesforstanstalt mit der aktuellen Kfz-Richtlinie M-V eine Grundlage, die eine private und endgeldliche Nutzung von Dienstfahrzeugen in der Forst unter besonderen Bedingungen für den Arbeitsweg ermöglichen kann. „Wir haben auf die besondere Situation der forstlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reagiert. Auch mit zukünftigen Entscheidungen werden wir sicherstellen, dass sowohl Wirtschaftlichkeit und Gleichbehandlung beachtet werden und die Landesforstanstalt dabei ein attraktiver Dienstherr und Arbeitgeber im ländlichen Raum bleibt", so der Minister. (regierung-mv)

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