13.07.2023 | 17:36:00 | ID: 36896 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Schmitt: Konzertierte Aktion gegen Krähen-Schäden

Mainz (agrar-PR) - Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat angesichts der zunehmenden Populationen von Rabenvögeln mit entsprechenden Schäden in der Landwirtschaft ein schnelles, gemeinsames Vorgehen gefordert.
Die Ministerin kündigte an, ihrerseits ein elektronisches Meldeportal für Landwirte aufzusetzen, damit diese Schadensmeldungen schneller und einfacher abgeben könnten. „Wir müssen den Landwirten den Schutz ihrer Ernten und Erträge erleichtern. Dazu brauchen wir schlankere und schnellere Verfahren, die ein zügiges Handeln ermöglichen“, sagte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Schmitt forderte eine konzertierte Aktion gegen Krähenschäden. „Die Krähenpopulationen sind offensichtlich stark gewachsen und die Verfahren, die in der Vergangenheit funktioniert haben, müssen nun mit Blick auf die aktuelle Situation einer kritischen Prüfung unterzogen werden“, so Schmitt.

Das Landwirtschaftsministerium werde in seinem Kompetenzbereich aktiv und beabsichtigt, für die Schadensmeldungen ein elektronisches Meldeportal einzurichten. „Damit erhalten wir einen Überblick über die Gesamtschäden in Rheinland-Pfalz und über das regionale Auftreten der Krähenpopulationen“, sagte Schmitt. Mit diesen Meldungen soll das Verfahren für Ausnahmegenehmigungen erleichtert werden.

Schmitt begrüßte in diesem Zusammenhang die Ankündigung des Umweltministeriums im vergangenen Landwirtschaftsausschuss, eine Arbeitsgemeinschaft zum Thema zu initiieren und einen Maßnahmenplan auszuarbeiten.

Neben akustischen Vergrämungsmethoden (Schussapparate, Raubvogelstimmengeräte) ist das wirksamste Instrument die gezielte Bejagung, bei der einzelne Vögel entnommen werden. Die Bejagung führt dazu, dass die Rabenvögel das Gebiet kurzfristig meiden. Dadurch werden Schäden minimiert.

Solche Ausnahmen unterliegen jedoch einem aufwendigen Antragsprocedere, das in der Zuständigkeit verschiedener Behörden liegt. Beispielsweise ist die Bejagung der geschützten Saatkrähen nur mit einer Ausnahmegenehmigung der oberen Naturschutzbehörde möglich. Dafür müssen Landwirte und Obstbauern erst ein besonderes Schadereignis nachweisen, um eine solche Genehmigung zu erhalten. Dabei könnte das elektronische Meldeverfahren eine Unterstützung sein.

Zu prüfen wäre ebenfalls, ob die aufwändige Einzelfallentscheidung durch eine Landesverordnung ersetzt werden kann, in der Ausnahmen vorgesehen sind.
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