29.07.2016 | 00:00:00 | ID: 22703 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Soforthilfe des Landes für Milchviehbetriebe wird zügig ausgezahlt

Wiesbaden (agrar-PR) - Landwirtschaftsministerin Hinz: „Wir nutzen alle uns zur Verfügung stehenden Mittel, um die Betriebe in der derzeitigen Marktkrise zu unterstützen“
Mit der Aufstockung und der früheren Auszahlung der sogenannten Ausgleichzulage (AGZ) für benachteiligte Gebiete erreichen wir etwa 5.000 hessische Landwirte. Diese finanzielle Unterstützung leistet einen aktiven Beitrag, den Betrieben zu helfen, die momentane Marktkrise durchzustehen“, erklärte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. Die Auszahlung wird in den kommenden Tagen auf die Konten der berechtigten Landwirtinnen und Landwirte eingehen. In Reaktion auf die rapide fallenden Preise für landwirtschaftliche Produkte, insbesondere der Milch, werden rund 5 Millionen Euro zur Unterstützung der Landwirtschaft in den Landeshaushalt eingestellt. Dieses Geld wird als vorgezogene Sonderzahlung im Rahmen der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ausgezahlt.

Die Finanzhilfe zielt vor allem auf die Milchviehbetriebe in den hessischen Mittelgebirgsregionen, die seit vielen Monaten unter historisch niedrigen Erzeugerpreisen leiden. „Gerade in den hessischen Mittelgebirgsregionen bietet sich kaum eine Alternative zur Milchviehhaltung. Wenn wir diese für die Biodiversität und den Erhalt der Kulturlandschaft so wichtigen Flächen sichern wollen, muss auch sichergestellt werden, dass die Milchviehhaltung dort eine wirtschaftlich tragfähige Perspektive hat“, erläuterte Landwirtschaftsministerin Hinz.

Die Ursache des Problems liegt vor allem in dem europaweiten Überangebot, das nach dem Wegfall der Mengenregulierung im vergangenen Jahr und Einschränkungen im Export ausgelöst worden sei. Eine wirksame Verbesserung der prekären wirtschaftlichen Situation lässt sich daher nur durch eine Reduzierung der Milchmenge am Markt erreichen. „Darum ist es jetzt vor allem wichtig, das kürzlich verkündete zweite Hilfspaket der EU an eine Angebotsbegrenzung zu koppeln“, so Hinz abschließend.
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