Bonn (agrar-PR) -
Milchviehhalter in Nordrhein-Westfalen können auf Steuererleichterungen hoffen. Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) berichtet, habe der
nordrhein-westfälische Finanzminister Dr. Helmut Linßen vergangene
Woche an die Präsidenten des RLV und des Westfälisch-Lippischen
Landwirtschaftsverbandes (WLV), Friedhelm Decker und Franz-Josef
Möllers, geschrieben, dass die Finanzämter Anträge von Landwirten auf
Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen, die „nachvollziehbar
auf Einnahmeausfälle hinsichtlich des Milchpreises gestützt worden
sind, bereits positiv beschieden haben“. Die Finanzämter würden
begründete Stundungsanträge bevorzugt und unter Berücksichtigung der
besonderen Situation entscheiden. Dieser Entscheidung des
Finanzministeriums war nach RLV-Angaben ein gemeinsames Schreiben von
Decker und Möllers vorausgegangen, in dem sie darum gebeten hatten,
Anträge auf Anpassung der Einkommensteuervorauszahlung sowie
Stundungsanträge betroffener Landwirte zügig und positiv zu bescheiden.
Dieser Bitte hat das Ministerium jetzt Rechnung getragen und die
Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland zur Unterrichtung der
zuständigen Finanzämter informiert.