Schwerin (agrar-PR) -
Landwirtschaftliche Unternehmen können noch bis zum 15. Mai ihre Anträge zur Inanspruchnahme der EU-Agrarförderung stellen. Da derzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Post AG streiken, kann es jedoch deutschlandweit zu Verspätungen vor allem in der Zustellung von Briefsendungen kommen.
„Dies kommt aus Sicht der Landwirtschaft zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Nach gründlicher Prüfung der EU-Vorgaben müssen wir nämlich feststellen, dass eine Einreichung der Antragsunterlagen nach dem 15. Mai als Fristversäumnis gesehen wird, auch wenn die Ursache für die Verspätung zum Beispiel bei dem Streik liegen sollte. Daher appelliere ich an alle Landwirtschaftsunternehmen: stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen rechtzeitig die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erreichen“, so der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV, Dr. Till Backhaus.
So können die Antragsdaten elektronisch oder mit einem anderen Versandanbieter verschickt werden. Auch besteht die Möglichkeit, direkt beim Staatlichen Amt die Unterlagen zu den Geschäftszeiten abzugeben. (regierung-mv)