Bonn (agrar-PR) -
Lockerung des Verfütterungsverbotes muss durchgesetzt werden Das Verfütterungsverbot für tierische Fette an Nichtwiederkäuer muss aufgehoben werden.
Das fordert der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) angesichts
der anstehenden Sitzung des Bundesrates am 15. Mai, bei der es um die
Beratungen zum Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gehen wird.
Das Gesetz läge bereits seit Monaten auf dem Tisch. Eine weitere
zeitliche Verzögerung zu Lasten der deutschen Veredlungswirtschaft sei
nicht länger hinnehmbar.
Während Fleisch, Milch und Eier von damit gefütterten Tieren aus
europäischen Nachbarländern ungehindert auf dem Tisch des deutschen
Verbrauchers landeten, gelte in Deutschland selbst das
Verfütterungsverbot für tierische Fette an Nichtwiederkäuer. Der RLV
weist darauf hin, dass dem Verbraucherschutz in Europa einheitliche
Regeln zu Grunde liegen müssten. Es könne nicht sein, dass deutsche
Bauern stets ein zusätzliches Paket, sprich einen kostenträchtigen
Wettbewerbsnachteil, zu tragen hätten. Daher würde die Lockerung dieses
deutschen Gesetzes für Schweine haltende Betriebe nicht nur eine
Gleichstellung mit den europäischen Berufskollegen sondern auch eine
Kostenentlastung bedeuten. Denn zurzeit müssten deutsche Bauern
zusätzliche Gelder für hohe Eiweißfutterkosten aufbringen, betont der
Verband.
Dabei sei die Verfütterung tierischer Fette unbedenklich, hebt der
RLV hervor und beruft sich dabei auf die wissenschaftlichen Bewertungen
des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) und des Bundesinstituts für
Risikobewertung (BfR) sowie der Europäischen Behörde für
Lebensmit-telsicherheit (EFSA). Diese seien der Auffassung, dass die
Lockerung des Verbotes mit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz
vereinbar ist.