Hannover (agrar-PR) - Das
Umbruchverbot für Dauergrünland in Niedersachsen kommt. Der
entsprechende Beschluss ist am Dienstag im Kabinett gefasst worden.
Niedersachsen kommt damit einer europarechtlichen Vorgabe nach. Danach
darf eine Verkleinerung des Verhältnisses von Dauergrünland zur
gesamten landwirtschaftlichen Fläche bezogen auf das Referenzjahr 2003
maximal zehn Prozent betragen. Sobald sich dieses Verhältnis um mehr
als fünf Prozent ändert, müssen die Länder eine Genehmigungspflicht für
den Umbruch von Dauergrünland einführen. Die Genehmigung zum Umbruch
wird an die Bedingung geknüpft, eine entsprechende neue
Dauergrünlandfläche anzulegen. Bei weiteren Verlusten von
Dauergrünlandflächen droht sogar eine rückwirkende Verpflichtung zur
Wiederansaat. Betroffen sind davon alle Betriebe, die
EU-Direktzahlungen erhalten. Es ist damit zu rechnen, dass in Kürze das
Überschreiten der fünf-Prozent-Grenze verkündet wird, ab dann gilt das
Umbruchverbot.
Bereits im Vorfeld der Diskussionen
hatte das Landvolk Niedersachsen Kritik an der neuen Vorschrift geübt
und als weitere Einschränkung der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie
abgelehnt. Mit fragwürdigen Instrumenten werde die Landwirtschaft für
ein umweltpolitisches Ziel in Haft genommen. Zudem befürchtet der
Verband eine neue überbordende Genehmigungsbürokratie. Im Übrigen lasse
sich der Dauergrünlandanteil in Niedersachsen über
Cross-Compliance-Verpflichtungen auch durch außerlandwirtschaftliche
Einflüsse, etwa durch den Flächenverbrauch durch Siedlung, Verkehr und
Kompensationsmaßnahmen, kaum halten. Auch bestehen manche
Grünlandverluste nur auf dem Papier, weil beispielsweise viele
Hobbytierhalter nach der Erstantragstellung wegen der Bagetellbeträge
auf Folgeanträge verzichtet haben.