30.09.2009 | 00:00:00 | ID: 2830 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Umbruchverbot für Dauergrünland wurde jetzt beschlossen

Hannover (agrar-PR) - Das Umbruchverbot für Dauergrünland in Niedersachsen kommt. Der entsprechende Beschluss ist am Dienstag im Kabinett gefasst worden. Niedersachsen kommt damit einer europarechtlichen Vorgabe nach. Danach darf eine Verkleinerung des Verhältnisses von Dauergrünland zur gesamten landwirtschaftlichen Fläche bezogen auf das Referenzjahr 2003 maximal zehn Prozent betragen. Sobald sich dieses Verhältnis um mehr als fünf Prozent ändert, müssen die Länder eine Genehmigungspflicht für den Umbruch von Dauergrünland einführen. Die Genehmigung zum Umbruch wird an die Bedingung geknüpft, eine entsprechende neue Dauergrünlandfläche anzulegen. Bei weiteren Verlusten von Dauergrünlandflächen droht sogar eine rückwirkende Verpflichtung zur Wiederansaat. Betroffen sind davon alle Betriebe, die EU-Direktzahlungen erhalten. Es ist damit zu rechnen, dass in Kürze das Überschreiten der fünf-Prozent-Grenze verkündet wird, ab dann gilt das Umbruchverbot.

Bereits im Vorfeld der Diskussionen hatte das Landvolk Niedersachsen Kritik an der neuen Vorschrift geübt und als weitere Einschränkung der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie abgelehnt. Mit fragwürdigen Instrumenten werde die Landwirtschaft für ein umweltpolitisches Ziel in Haft genommen. Zudem befürchtet der Verband eine neue überbordende Genehmigungsbürokratie. Im Übrigen lasse sich der Dauergrünlandanteil in Niedersachsen über Cross-Compliance-Verpflichtungen auch durch außerlandwirtschaftliche Einflüsse, etwa durch den Flächenverbrauch durch Siedlung, Verkehr und Kompensationsmaßnahmen, kaum halten. Auch bestehen manche Grünlandverluste nur auf dem Papier, weil  beispielsweise viele Hobbytierhalter nach der Erstantragstellung wegen der Bagetellbeträge auf Folgeanträge verzichtet haben.
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