21.08.2019 | 13:00:00 | ID: 27737 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Umsetzungsdefizit der Nitratrichtlinie endlich beenden - Düngerecht zukunftsfest novellieren

Kiel (agrar-PR) - Erst unter dem massiven Druck, der durch die Einleitung des Zweitverfahrens gegen Deutschland wegen Nicht-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie entstanden ist, hat die Bundesregierung den Ländern Eckpunkte vorgelegt, die die geplanten Änderungen im Düngerecht skizzieren. Ob diese ausreichen, um das Umsetzungsdefizit zu beheben, ist unklar. Das Damoklesschwert hoher Strafzahlungen hängt damit weiter über der Bundesrepublik. Das ist das Ergebnis einer jahrelangen Verzögerungstaktik und Missachtung der gemeinsamen europäischen Gewässerschutzregelungen vor allem durch die jeweils zuständigen Bundes-Agrarminister*innen.

Mit den geplanten Vorgaben muss dem Verursacherprinzip Rechnung getragen werden. Bislang wurde versäumt, rechtzeitig die großen Nitratfrachten zu reduzieren. Nun muss sichergestellt werden, dass nicht alle in Mithaftung genommen werden. Insbesondere nicht ökologisch und extensiv wirtschaftende Betriebe, die bereits heute gewässerschonend arbeiten. Nur mit größtmöglicher Transparenz über die tatsächlich ausgebrachten Nährstoffmengen – beispielsweise über eine vollständige und ehrliche Hoftorbilanz inklusive der mineralischen Düngemittel – kann die Einhaltung von Umweltzielen beim Gewässerschutz, Naturschutz und letztlich auch beim Klimaschutz gewährleistet werden. 

Das von der Kommission geforderten Monitoring muss sich auf die tatsächliche Düngung konzentrieren. Beim Nitratmessnetz anzusetzen, wie es die Bundesregierung plant, ist der falsche Ansatz. Bis im Wasser Verbesserungen messbar sind, können teilweise Jahre vergehen. Nur wenn die Landwirtschafts- und Umweltbehörden heute identifizieren können, auf welchen Flächen zu viel Stickstoff und Phosphat eingetragen wird, werden wir eine Reduktion der Düngung und damit verbundene sinkende Belastungen erreichen. Neben der von der Kommission eingeforderten Revision der Düngeverordnung müssen auch zeitnah alle anderen düngerechtlichen Vorgaben auf ihren Beitrag zum Schutz von Boden, Wasser, Klima und Biodiversität überprüft und weiterentwickelt werden.
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