Schwerin (agrar-PR) - Der
Europäische Gerichtshof hat heute sein Urteil zum
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden verkündet,
das die Vereinbarkeit der Veröffentlichung von Daten im Internet mit
den Europäischen Bestimmungen zum Datenschutz betrifft. Das Gericht hat
die einschlägigen europäischen Bestimmungen des Rates und der Kommission
für teilweise ungültig erklärt. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung
der Namen natürlicher Personen, die Empfänger einer solchen Beihilfe
sind, und der genauen Beträge, die sie erhalten haben, sei im Hinblick
auf das Ziel der Transparenz eine unverhältnismäßige Maßnahme.
Hinsichtlich juristischer Personen hält das Gericht die Vorschriften
demgegenüber für gültig.
Im Land Mecklenburg-Vorpommern wurde
aufgrund eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Greifswald in
praktisch allen Fällen, in welchen Antragsteller Anträge auf
einstweiligen Rechtsschutz oder schriftlichen Widerspruch eingelegt
haben, von einer Veröffentlichung abgesehen. Dies betrifft rund 338
Fälle. Die Daten der übrigen 6887 Empfänger von Europäischen Mitteln
wurden gemeinsam mit denjenigen aus den anderen Bundesländern auf der
zentralen Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung veröffentlicht.
Die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes wird zur Folge haben, dass die bereits erfolgten
Veröffentlichungen von Bund und Ländern zumindest teilweise ausgesetzt
werden.
Minister Dr. Backhaus begrüßte die Entscheidung als
Klärung einer seit langem streitigen Rechtsfrage und drängte auf eine
schnelle Umsetzung. "Ich bedauere jedoch, dass der Gerichtshof zwischen
den Daten natürlicher und juristischer Personen differenziert", so
Minister Dr. Backhaus: "Auch die Landwirte, die ihre Betriebe in der
Rechtsform juristischer Personen organisiert haben, verdienen den Schutz
personenbezogener Daten. Die vom Gericht vorgenommene Unterscheidung
reißt alte Gräben wieder auf und ist insbesondere in den neuen
Bundesländern nur schwer zu vermitteln. Entweder man veröffentlicht alle
Daten oder keine. Die Veröffentlichung nur eines Teils der Daten hat
auch unter dem Gesichtspunkt der Transparenz wenig Sinn. Ich erwarte
daher von der Bundesregierung, dass sie bei der Europäischen
Gemeinschaft dafür sorgt, die Veröffentlichung aller Daten solange
auszusetzen, bis neue Rechtsgrundlage vorliegen, die mit dem Urteil des
Gerichtshofes insgesamt vereinbar sind."
Pressemeldung Download: