09.11.2010 | 00:00:00 | ID: 7039 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Veröffentlichung von Informationen der Empfänger von Agrarbeihilfen ist unverhältnismäßig

Schwerin (agrar-PR) - Der Europäische Gerichtshof hat heute sein Urteil zum Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden verkündet, das die Vereinbarkeit der Veröffentlichung von Daten im Internet mit den Europäischen Bestimmungen zum Datenschutz betrifft. Das Gericht hat die einschlägigen europäischen Bestimmungen des Rates und der Kommission für teilweise ungültig erklärt. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Namen natürlicher Personen, die Empfänger einer solchen Beihilfe sind, und der genauen Beträge, die sie erhalten haben, sei im Hinblick auf das Ziel der Transparenz eine unverhältnismäßige Maßnahme. Hinsichtlich juristischer Personen hält das Gericht die Vorschriften demgegenüber für gültig.

Im Land Mecklenburg-Vorpommern wurde aufgrund eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Greifswald in praktisch allen Fällen, in welchen Antragsteller Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz oder schriftlichen Widerspruch eingelegt haben, von einer Veröffentlichung abgesehen. Dies betrifft rund 338 Fälle. Die Daten der übrigen 6887 Empfänger von Europäischen Mitteln wurden gemeinsam mit denjenigen aus den anderen Bundesländern auf der zentralen Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlicht.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird zur Folge haben, dass die bereits erfolgten Veröffentlichungen von Bund und Ländern zumindest teilweise ausgesetzt werden. 

Minister Dr. Backhaus begrüßte die Entscheidung als Klärung einer seit langem streitigen Rechtsfrage und drängte auf eine schnelle Umsetzung. "Ich bedauere jedoch, dass der Gerichtshof zwischen den Daten natürlicher und juristischer Personen differenziert", so Minister Dr. Backhaus: "Auch die Landwirte, die ihre Betriebe in der Rechtsform juristischer Personen organisiert haben, verdienen den Schutz personenbezogener Daten. Die vom Gericht vorgenommene Unterscheidung reißt alte Gräben wieder auf und ist insbesondere in den neuen Bundesländern nur schwer zu vermitteln. Entweder man veröffentlicht alle Daten oder keine. Die Veröffentlichung nur eines Teils der Daten hat auch unter dem Gesichtspunkt der Transparenz wenig Sinn. Ich erwarte daher von der Bundesregierung, dass sie bei der Europäischen Gemeinschaft dafür sorgt, die Veröffentlichung aller Daten solange auszusetzen, bis neue Rechtsgrundlage vorliegen, die mit dem Urteil des Gerichtshofes insgesamt vereinbar sind."
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