07.06.2010 | 00:00:00 | ID: 5979 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Verdachtsfall von verunreinigtem Maissaatgut bestätigt

Stuttgart (agrar-PR) - Baden-Württembergisches Agrarministerium leitet notwendige Schritte ein
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat am Montag (7. Juni 2010) bestätigt, dass verunreinigtes Maissaatgut auch nach Baden-Württemberg geliefert und hier ausgesät worden ist. Das Saatgut sei im Spurenbereich mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) belastet. Das Ministerium habe unverzüglich die notwendigen Schritte eingeleitet. Derzeit würden die Händler ermittelt, die das betroffene Saatgut im Land vertrieben haben. In einem zweiten Schritt werde recherchiert, auf welchen Flächen der Mais ausgesät worden ist.

Bereits Anfang Mai hatte das Ministerium die Öffentlichkeit über den Verdacht unterrichtet, dass verunreinigtes Maissaatgut nach Baden-Württemberg gelangt sein könnte. Im Rahmen der Saatgutüberwachung in Niedersachsen hatte Saatmais Auffälligkeiten gezeigt. Belastbare Erkenntnisse lagen den baden-württembergischen Behörden damals jedoch nicht vor. Das Verwaltungsgericht Stade hat nun den in Niedersachsen ansässigen Saatgutproduzenten mit Beschluss vom vergangenen Donnerstag (3. Juni 2010) verpflichtet, die Vertriebswege offen zu legen. Daraufhin haben die niedersächsischen Behörden bekannt gegeben, welche Händler den verunreinigten Mais bezogen haben.

Das baden-württembergische Ministerium werde nun unverzüglich mit den im Land ansässigen Händlern Kontakt aufnehmen und die Verbreitung des Saatguts rekonstruieren. Dies könne nach derzeitiger Einschätzung ein bis zwei Wochen in Anspruch nehmen. Zur Abstimmung des weiteren Vorgehens werde Baden-Württemberg unmittelbar mit den sechs anderen betroffenen Bundesländern Kontakt aufnehmen.


Hintergrundinformation:

Die gentechnisch veränderte Maislinie, die in Spuren im Saatgut festgestellt wurde, ist in der Europäischen Union als Lebens- und Futtermittel zugelassen.
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Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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