10.11.2010 | 00:00:00 | ID: 7044 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Veröffentlichung der Agrarbeihilfen unzulässig

Bonn (agrar-PR) - Europäischer Gerichtshof erklärt einschlägige EU-Rechtsvorschriften für ungültig
Der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, hat mit Freude festgestellt, dass der Europäische Gerichtshof mit seiner jetzt ergangenen Entscheidung den Landwirten den Schutz ihrer personenbezogenen Daten endlich zuerkennt.

In der Presserklärung des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 9. November 2010 heißt es, dass die europarechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung natürlicher Personen, die Empfänger von Agrarbeihilfen sind, und der genauen Beträge, die diese erhalten haben, im Hinblick auf das Ziel der Transparenz eine unverhältnismäßige Maßnahme darstellt. Im Ergebnis hebt der Europäische Gerichtshof hervor, dass der Rat und die Kommission, die durch die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorgegebenen Grenzen überschritten haben, indem sie völlig undifferenziert und zu weit gehend, insbesondere über das Internet jedem Dritten zugängliche personenbezogene Daten zur Veröffentlichung gegeben haben. Dies sei nur unter eingeschränkten Kriterien zulässig.

Präsident Decker begrüßte diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die sich nach dem Schlussantrag der Generalanwältin bereits abgezeichnet hatte (siehe LZ Nr. 26 vom 1. Juli 2010). Er rief in Erinnerung, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen einschließlich des Oberverwaltungsgerichtes in Münster noch den Rechtsstandpunkt vertreten hatte, dass es keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit gebe, wenn die europäischen Rechtsvorschriften dies vorsähen. Deshalb seien die vom RLV betriebenen Musterprozesse seinerzeit noch abgewiesen worden. Erfreulicherweise habe es jedoch ein Verwaltungsgericht in Hessen gegeben, das den Verstand und Mut gehabt habe, die europäischen Rechtsvorschriften durch Vorlage an den Europäischen Gerichtshof auf den Prüfstand zu stellen. Die nunmehr ergangene Entscheidung mache aber auch deutlich, wie berechtigt der Unmut und die Verärgerung der Bauern gegen eine völlig überzogene Veröffentlichung im Internet seien. „Hoffentlich ziehen daraus auch die Verantwortlichen in der Europäischen Union ihre Lehren, wurde deren Anspruch auf Machtvollkommenheit doch deutliche Grenzen aufgezeigt“, stellte Decker dazu abschließend fest.
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