Bonn (agrar-PR) -
Decker: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kann nur mit dem Kooperationsgedanken erfolgen Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft wird in Nordrhein-Westfalen groß geschrieben und sollte auch weiter fortgeführt werden.
Darauf hat der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes
(RLV), Friedhelm Decker, vergangene Woche bei einer Veranstaltung des
nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums zur Umsetzung der
europäischen Erfordernisse für den Gewässerschutz hingewiesen. In den
letzten Jahrzehnten habe die Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag zum
Gewässerschutz geleistet, betonte Decker im Rahmen der
Podiumsdiskussion „Gewässer als Spiegel der Gesellschaft“. In
Nordrhein-Westfalen sei es gelungen, im Rahmen der Kooperation für den
Grundwasserschutz und der Gewässerauenprogramme den gesellschaftlichen
Anspruch an die Gewässer mit den produktionstechnischen Erfordernissen
der Landwirtschaft in Einklang zu bringen.
Wie der RLV-Präsident weiter erläuterte, könne auch die Umsetzung
der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nur mit dem
Kooperationsgedanken erfolgen. Die Rahmenvereinbarung, die die
Verbände, die Landwirtschaftskammer NRW und das Düsseldorfer
Landwirtschaftsministerium geschlossen haben, sei ein Grundstein.
Dieser müsse zukünftig durch eine geeignete und zielgerichtete
Förderpolitik ebenso flankiert werden wie durch den möglichst
schonenden Umgang mit der Fläche im Rahmen der Umsetzung des
Trittsteinkonzeptes an Fließgewässern. An manchen Stellen müsse der
Europäischen Union aber schon heute klar gemacht werden, dass die hoch
gestellten Ziele der Wasserrahmenrichtlinie auch nach einer
Fristverlängerung nicht erreichbar seien, forderte Decker.