07.06.2019 | 20:15:00 | ID: 27497 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Wissing: Landwirte im Umgang mit Wetterrisiken unterstützen

Mainz (agrar-PR) - Das Land Rheinland-Pfalz hat sich im Bundesrat mit einer Entschließung dafür stark gemacht, die Steuer bei Dürreversicherungen auf den einheitlich niedrigen Satz von Mehrgefahrenversicherungen zu senken. Zudem wird die Bundesregierung gebeten, weitere Maßnahmen zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Folgen für die Landwirtschaft zu ermöglichen.

„Land- und Forstwirtschaft sind in hohem Maße witterungsabhängig. Durch den Klimawandel werden Extremwetterereignisse künftig deutlich zunehmen.  Das Risikomanagement gewinnt für die Betriebe rapide an Bedeutung. Daher besteht hier dringender Handlungsbedarf. Die Politik sollte den Weg zu einer widerstandsfähigeren, einer resilienten Landwirtschaft sobald wie möglich ebnen“, forderte Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing anlässlich der Einbringung der Entschließung in den Bundesrat.

Mit der Entschließung setzt sich Rheinland-Pfalz dafür ein, den Steuersatz auf Dürreversicherungen von 19 Prozent der Versicherungsprämie auf 0,03 Prozent der Versicherungssumme zu senken und damit an den niedrigen Satz für Mehrgefahrenversicherungen anzugleichen.

Ebenfalls bittet das Land die Bundesregierung, weitergehende Instrumente staatlicher Unterstützung für das land- und forstwirtschaftliche Risikomanagement zu ermöglichen. „Wir möchten die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz erweitern, der es ermöglicht, Maßnahmen zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Folgen für die Landwirtschaft zu unterstützen“, sagte Wissing. 

Hintergrund

Für die Elementargefahren Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen über Bodenerzeugnissen besteht ein ermäßigter Versicherungssteuersatz von einheitlich 0,03 % der Versicherungssumme. Von dieser Regelung ist das Risiko Dürre bislang ausgenommen. Hier gilt ein Steuersatz von 19 Prozent der Versicherungsprämie.
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