08.11.2016 | 01:19:00 | ID: 23171 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Wissing setzt sich für landwirtschaftliche Transporte durch Lohnunternehmen ein

Mainz (agrar-PR) - Landwirtschaftliche Transporte durch Lohnunternehmen sollen weiterhin von den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes ausgenommen sein. Dafür setzt sich der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing im Verkehrsausschuss des Bundesrates ein.
„Die mit modernen, leistungsfähigen Maschinen ausgestatteten Lohnunternehmen sind ein wichtiger Aktivposten für unsere Landwirtschaft und helfen dabei, die Betriebe wettbewerbsfähig zu halten. Ich möchte verhindern, dass die Lohnunternehmen durch erhöhte bürokratische Anforderungen belastet werden, wie dies das modifizierte Güterkraftverkehrsgesetz vorsieht“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing in Mainz.

Der Minister setzt sich daher im Verkehrsausschuss des Bundesrates dafür ein, dass die in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Lohnunternehmen weiterhin vom Geltungsbereich des Güterkraftverkehrsgesetzes ausgenommen bleiben. Das modifizierte Gesetz der Bundesregierung liegt dem Bundesrat derzeit zur Stellungnahme vor.

Lohnunternehmen sind Dienstleister in der Land- und Forstwirtschaft. Sie halten für die Ernte oder den Transport von landwirtschaftlichen Gütern effiziente Fahrzeuge und Geräte vor und bieten diese überbetrieblich an. Wegen des hohen Kaufpreises der Maschinen lohnt sich die Anschaffung für den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb nicht.

„Unsere Agrarwirtschaft ist eine moderne Zukunftsbranche. Um diese Funktion voll auszufüllen, bedarf es nicht nur einer effizienten, ressourcenschonenden Agrarproduktion. Vielmehr bedarf es auch starker Partner im vor- und nachgelagerten Bereich einschließlich einer schlagkräftigen, modernen Logistik“, erläuterte der rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung würde landwirtschaftliche Transporte für Lohnunternehmer erschweren. Der rheinland-pfälzische Agrarminister will sich dafür einsetzen, dass die land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen von den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes ausgenommen bleiben, sofern die Beförderungen im direkten Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft stehen. Dies sei notwendig, damit Land- und Forstwirtschaftsbetriebe auch auf der logistischen Ebene rechtssicher und effizient agieren können, erklärte Wissing abschließend.
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