16.02.2024 | 10:56:00 | ID: 38847 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

7,9 % mehr Gewerbeaufgaben größerer Betriebe im Jahr 2023

Wiesbaden (agrar-PR) - Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 118 500 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 2,9 % mehr neu gegründete größere Betriebe als im Jahr 2022. Gleichzeitig gaben im Jahr 2023 rund 96 600 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 7,9 % mehr als im Jahr 2022. Dennoch war die Zahl der Betriebsgründungen auch 2023 wie in allen Jahren seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2003 höher als die Zahl der Betriebsaufgaben.

Neugründungen insgesamt steigen deutlich um 6,9 %

Die Neugründungen von Gewerben stiegen im Jahr 2023 mit rund 593 200 um 6,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen nahm im Jahr 2023 um 6,2 % gegenüber dem Jahr 2022 auf rund 715 000 zu. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Vollständige Aufgaben um 8,3 % höher als im Vorjahr

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im Jahr 2023 mit rund 486 900 um 8,3 % höher als im Vorjahr. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag im Jahr 2023 mit rund 602 700 um 7,0 % über dem Vorjahresniveau. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Methodische Hinweise:
Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Aufgrund technischer Probleme kam es bei der Übermittlung der Gewerbeanzeigen an die amtliche Statistik teilweise zu einer Fehlkennzeichnung von Nebenerwerbsbetrieben als Kleinunternehmen. Dies führte zwischen Mai und November 2023 fälschlicherweise zu einer deutlichen Erhöhung der Fallzahlen der Kleinunternehmen bei gleichzeitig geringeren Fallzahlen der Nebenerwerbsbetriebe. Eine nachträgliche Korrektur dieser Daten ist aus technischen Gründen nicht möglich. Ein Vergleich der Ergebnisse für diese Bereiche mit denen des Vorjahresmonats beziehungsweise Vorjahreszeitraums ist daher nur eingeschränkt aussagekräftig.

Aufgrund einer technischen Umstellung im Meldesystem kam es ab November 2023 teilweise zu Verzögerungen bei der Übermittlung der Gewerbeanzeigen durch die Gewerbeämter an die amtliche Statistik, sodass die Vergleichbarkeit dieser Ergebnisse mit den entsprechenden Vorjahreszeiträumen ebenfalls eingeschränkt ist.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte. Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.
Pressekontakt
Herr Frank Hennig
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Statistisches Bundesamt (Destatis)
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