Oldenburg (agrar-PR) -
Anträge bis Mitte Mai zur Landwirtschaftskammer
Pressemitteilung vom 14.04.2010 Für die sogenannten „Agrarumweltmaßnahmen“ stellen das Land Niedersachsen und die EU in diesem Jahr mehr Geld zur Verfügung. Durch Umschichtungen innerhalb der Agrarförderung wurden die Fördersätze angehoben. Damit soll den gestiegenen Betriebsmittelkosten Rechnung getragen, aber auch die Attraktivität der Programme erhöht werden. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen rechnet mit einem regen Interesse, da die Möglichkeiten der Landwirte zur Antragsstellung deutlich ausgeweitet wurden. Anträge sind bis zum 17. Mai bei der Kammer, die auch bei der Antragstellung behilflich ist, abzugeben.
Im letzten Jahr wurden etwa 12.000 Betriebe mit rund 34 Mio. Euro gefördert. Dabei entfielen 10.000 Anträge auf das Niedersächsische Agrarumweltprogramm (NAU), in dem Maßnahmen auf Ackerland, Grünland und Ökologischer Landbau gefördert werden. Insbesondere für Ackerland gibt es viele Fördermöglichkeiten, die von der erosionsmindernden Mulchsaat, über die Anlage von Ackerrandstreifen bis zur umweltfreundlichen Gülleausbringung reichen. Etwa 1.500 Antragsteller haben das sogenannte Kooperationsprogramm in Anspruch genommen, das neben den Maßnahmen auf Acker- und Grünland auch besondere Biotope sowie Rast- und Ruheflächen für nordische Gastvögel fördert.
In diesem Jahr wurde die Förderung für das Dauergrünland erweitert. Jetzt wird zum Beispiel der Verzicht auf einen Umbruch oder der Gelegeschutz von Wiesenvögeln besonders honoriert. Das Geld für die fünfjährigen Maßnahmen wird jeweils Ende Februar überwiesen.
Zu den Agrarumweltmaßnahmen gehören das Niedersächsische und das Bremer Agrarumweltprogramm, die beide vom Niedersächsischen Landwirtschaftministerium koordiniert werden. Hinzu kommt das Kooperationsprogramm Naturschutz, das unter der Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums steht. Beide Programme werden von der Landwirtschaftskammer abgewickelt und bewilligt.