23.02.2010 | 00:00:00 | ID: 4845 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Anpassung des Landeswasserrechts an bundeseinheitliche Regelungen

Schwerin (agrar-PR) - "Das Landeswassergesetz bildet die Grundlage für die Regelungen zur Bewirtschaftung des Grundwassers, zum Schutz oberirdischer Gewässer sowie der Küstengewässer. Darüber hinaus regelt es die öffentliche Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung sowie die Bestimmungen über Gewässerausbau und Hochwasserschutz. Rechtssicherheit in diesem wichtigen Bereich ist für Bürger wie Verwaltung gleichermaßen von Bedeutung", begründet Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus die Verabschiedung des Gesetzes zur Bereinigung des Landeswassergesetzes.

Ausgangspunkt für diesen Gesetzentwurf stellt die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes dar, die zum 1.3.2010 in Kraft tritt. Da Bundesrecht Landesrecht bricht (Artikel 31 Grundgesetz), werden damit die Regelungen des bisherigen Landeswassergesetzes außer Kraft gesetzt. Sie gelten nur in solchen Fälle weiter,  die im Bund nicht geregelt sind oder wofür den  Ländern extra Regelungsaufträge oder –vorbehalte durch den Bund zugewiesen werden.

"Insofern ist nur schwer erkennbar, wel­ches Landesrecht und welche Vorschriften zukünftig noch gelten. Eine solche Situation ist nicht hinnehmbar. Der Gesetzesentwurf dient damit der Rechtsbereinigung und der vordringlichen Klarstellung des ab 1. März 2010 geltenden Landesrechts", erklärt der Minister.

Die in der Koalitionsvereinbarung getroffene Regelung, wonach Bundesrecht 1:1 übernommen wird, führt beim Landeswassergesetz dazu, dass der Gewässerrandstreifen im Außenbereich 5 m breit sein soll. Innerhalb dieses Gewässerrandstreifens gilt dann die Düngemittelverordnung des Bundes.

"Inwieweit davon abgewichen werden wird, bedarf einer Überprüfung. Diese soll spätestens bis 2013 abgeschlossen sein", betonte der Landwirtschaftsminister.

Er kündigte auch eine  fachliche Novellierung des Landeswassergesetzes an, die die bestehenden landesrechtlichen Regelungsspielräume ausfüllt. Da dies mit tiefgründigen Überprüfungen verbunden ist, bedarf es einer entsprechenden sorgfältigen Vorbereitung, die bis zum 1. März nicht zu leisten ist. Die Landesregierung hat deshalb eine interministerielle Arbeitsgruppe unter der Federführung des Landwirtschafts- und Umweltministeriums eingerichtet, um eine fachliche Novellierung vorzubereiten.

In seiner Rede ging der Minister auch auf die großen Anstrengungen zum Schutz der natürlichen Wasserressourcen ein. Diese seien von großer Bedeutung für eine sichere Trinkwasserversorgung und auch ein entscheidender Standortfaktor für die Land- und Forstwirtschaft, die Fischerei und natürlich die Industrie. Nicht zuletzt sei die gute Qualität und Naturbelassenheit unserer Gewässer eine Visitenkarte unseres Landes.

Die zeitweise erhöhten Fördersätze für die Errichtung biologischer Kleinkläranlagen haben zu einemexplosionsartigen Anstieg von Fördermittelanträgen geführt. "Während in den vergangenen Jahren der Antragsdurchschnitt bei ungefähr 1.000 bis 2.500 Kleinkläranlagen lag, liegen den Wasserbehörden in diesem Jahr fast 15.000 Anträge vor, von denen 3.500 bereits bewilligt wurden. Insgesamt konnte 2009 für 1.986 Kleinkläranlagen eine Gesamtsumme von knapp 3 Mio. € ausgezahlt werden", erklärt der Minister.

Für den Gewässer- und Küstenschutz sowie den Wasserbau sind in den Jahren 2006 bis 2009 insgesamt 95,5 Mio. € Planungs- und Investitionsmittel aufgewandt worden. So wurden allein in den Ausbau und die Sanierung des Hochwasserschutzsystems an der Elbe Mecklenburg-Vorpommerns ca. 16,9 Mio. € investiert.

Für wasserbauliche Maßnahmen wurden rd. 18,6 Mio. € aufgewandt. Damit konnten 23 Wehre und Sohlabstürze zurückgebaut 21 Fischaufstiegshilfen errichtet und 74 Renaturierungsmaßnahmen gefördert werden.

Diese Maßnahmen machen unsere Fließgewässer für Wasserlebewesen von der Quelle bis zur Mündung durchgängig und schaffen entsprechenden Freiraum für die Entwicklung von Bett und Ufer.

In den Schutz der Außen-, Bodden- und Haffküste Mecklenburg-Vorpommerns flossen in den letzten 4 Jahren rd. 60 Mio. €.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz von Siedlungen an der Küste und im Binnenland vor Sturmfluten und Hochwasser.

"Diese Leistungen der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes sind umso beachtlicher, da sie von einer der personell kleinsten Wasserwirtschaftsverwaltungen Deutschlands erbracht wurden", betont der Minister.
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