25.05.2012 | 14:20:00 | ID: 13047 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Checklisten für Cross Compliance in Bayern aktualisiert

Freising (agrar-PR) - Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat in ihrem Internetangebot die Eigenkontroll-Checklisten zu Cross Compliance (CC) und GQS-Bayern aktualisiert.
Nach den Auswertungen der LfL beruhen die Beanstandungen im Rahmen der CC-Kontrolle in Bayern überwiegend auf Versäumnissen von Terminen, Fehlern in der Dokumentation oder anderen meist leicht behebbaren Mängeln. Die zweiseitige Kurz-Checkliste enthält die Kriterien, die statistisch gesehen ca. 90 % aller festgestellten Beanstandungen im Fachrecht und CC umfassen. Sie erleichtert den Einstieg in die Eigenkontrolle. Ausführliche Informationen bietet die CC-Checkliste in Verbindung mit der Broschüre Cross Compliance 2012 und ggf. eine persönliche Beratung.

Neben CC-Vorschriften sind von den Landwirten oft zusätzliche Anforderungen aus Fachrecht, KULAP, dem ökologischen Landbau und/oder von privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungssystemen zu berücksichtigen. Diese sind im Gesamtbetrieblichen Qualitätssicherungs-System für landwirtschaftliche Betriebe (GQS-Bayern) zu finden. Mithilfe einer Online-Informationsplattform (www.gqs.bayern.de) können betriebsindividuelle Eigenkontroll-Checklisten erstellt werden.

Neue CC-Auflagen zum Schutz von winderosionsgefährdeten Flächen, zu Landschaftselementen sowie zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen wurden in der aktuellen Version ebenso berücksichtigt wie neue fachrechtliche Bestimmungen zum Pflanzenschutz und zum Betrieb von Biogasanlagen. Neu an der Version 2012 sind auch die Kriterien der erst vor kurzem angebotenen Produktgruppen Schweine/Schweinefleisch und Eier des Bayerischen Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramms „Geprüfte Qualität - Bayern“. (LfL)

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Beratungsangebote zu Cross Compliance 2012
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung
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