10.07.2023 | 11:19:00 | ID: 36849 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Einkommensteuergesetz in Österreich: Gesetzesänderung ermöglicht erstmals bessere Nutzung des Leerstandes von Betriebsgebäuden

Wien (agrar-PR) - Steuerliche Gleichstellung von Betriebsgebäuden mit Grund und Boden ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Bodenversiegelung.
Täglich werden in Österreich 11,5 Hektar Boden verbaut und damit für immer zerstört. Einen großen Anteil davon verursacht der Bau von Betriebsflächen mit einem jährlichen Zuwachs von 1.100 Hektar. Gleichzeitig stehen laut Umweltbundesamt in Österreich 40.000 Hektar Industrie-, Gewerbe- und Wohnimmobilien leer, was der Größe der Stadt Wien entspricht. Leerstand, den man durch die Revitalisierung im Kampf gegen die Bodenversiegelung sinnvoll nutzen könnte.

Als Anreiz zur Nutzung leerstehender Betriebsgebäude, wie zum Beispiel gewerblicher Lagerhallen oder Betriebsgebäuden landwirtschaftlicher Betriebe, beschloss der Nationalrat vergangenen Donnerstag auf Initiative der Bundesregierung eine Änderung des § 6 Einkommensteuergesetz. Dies hat folgenden Effekt: Wird nun ein leerstehendes Betriebsgebäude eines Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetriebes wegen Betriebsaufgabe vermietet, erfolgt die Überführung dieses Gebäudes aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen - wie auch bei Grund und Boden - zum Buchwert statt wie bisher zum Teilwert.

"Durch die Beseitigung dieser bisherigen steuerlichen Benachteiligung bei der Nutzung von leerstehenden Gebäuden können diese wieder vermehrt wirtschaftlich genutzt werden. Das ist eine wichtige Maßnahme, neben beispielsweise dem Schutz besonders wertvoller Agrarflächen oder der Festlegung quantitativer Zielwerte für die tägliche Flächeninanspruchnahme, um die Zerstörung von Natur- und Lebensraum für Menschen, Tier und Pflanzen einzubremsen“, so Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung, der diese am 6. Juli 2023 im Nationalrat beschlossene Gesetzesänderung als Maßnahme zur vermehrten Nutzung von Leerstand sehr begrüßt.

Rückfragenhinweis:
Prok. Dr. Mario Winkler
Pressesprecher Österreichische Hagelversicherung
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