Schwerin (agrar-PR) -
Mit der neuen Planungsperiode ab 2015 wurden die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) in MV neu ausgerichtet.
Soweit für die zum 15. Mai 2015 eingegangenen Verpflichtungen Änderungen für 2016 beantragt werden sollen, sind diese in den Bewilligungsbehörden auf den dort zur Verfügung stehenden Formularen zu beantragen. Dabei sind folgende Termine maßgeblich und einzuhalten:
- Erweiterungsantrag, Ersetzungsantrag bis 30.10.2015 (bei Flächenzugang über 50%),
- Übernahmeantrag möglichst zum 30.10.2015 für das zukünftige Verpflichtungsjahr,
- Änderungsantrag unverzüglich nach Bekanntwerden des Sachverhalts, der zu einer Änderung führt.
Der Antragstermin für den Erweiterungs- und Ersetzungsantrag ist eine Ausschlussfrist. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden abgelehnt.
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt oder das Amt für das Biosphärenreservat Schaalsee in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Betriebssitz des Unternehmens befindet.