Bonn (agrar-PR) -
Anträge für Feldlerchenfenster müssen bis 1. November gestellt werden Die Feldlerche steht auf der roten Liste der
bedrohten Vogelarten in Nordrhein-Westfalen. Seit den 80er Jahren ist
der Bestand dieses Vogels um 75 % zurückgegangen.
Landwirte können jedoch durch die Anlage so genannter Lerchenfenster
im Getreide erheblich zum Erhalt des Bestandes der Feldlerche
beitragen. Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) mitteilt,
sei hierzu im Mai dieses Jahres das Feldlerchenprojekt „1 000 Fenster
für die Feldlerche“ der Stiftungen Rheinische und Westfälische
Kulturlandschaft gestartet worden. Für dieses Projekt habe das
nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium Gelder zur Verfügung
gestellt.
Bei der Anlage der Lerchenfenster im Getreide werde, so der RLV,
während der Einsaat die Sämaschine ausgehoben, so dass eine mindestens
20 m² große Lücke im Getreidebestand entstehe. Jedes Lerchenfenster
werde mit 10 € vergütet. Der RLV weist jedoch darauf hin, dass eine
Förderung nur möglich sei, wenn der Antrag noch vor dem 1. November
gestellt wurde. Die nächste Möglichkeit zur Teilnahme bestehe dann
wieder zur Sommergetreideaussaat im Frühjahr oder wenn Landwirte
nachträglich im Wintergetreide einige Lerchenfenster freigrubbern
möchten.
Anträge und weitere Informationen erhalten Interessierte bei der
Stiftung Rheinische Kulturlandschaft unter Telefon: 0228/9090721-0,
Fax: 0228/9090721-9 oder im Internet unter
www.rheinischekulturlandschaft.de.