28.10.2009 | 00:00:00 | ID: 3309 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Landwirte ackern für die Feldlerche

Bonn (agrar-PR) - Anträge für Feldlerchenfenster müssen bis 1. November gestellt werden
Die Feldlerche steht auf der roten Liste der bedrohten Vogelarten in Nordrhein-Westfalen. Seit den 80er Jahren ist der Bestand dieses Vogels um 75 % zurückgegangen.

Landwirte können jedoch durch die Anlage so genannter Lerchenfenster im Getreide erheblich zum Erhalt des Bestandes der Feldlerche beitragen. Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) mitteilt, sei hierzu im Mai dieses Jahres das Feldlerchenprojekt „1 000 Fenster für die Feldlerche“ der Stiftungen Rheinische und Westfälische Kulturlandschaft gestartet worden. Für dieses Projekt  habe das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium Gelder zur Verfügung gestellt.

Bei der Anlage  der Lerchenfenster im Getreide werde, so der RLV, während der Einsaat die Sämaschine ausgehoben, so dass eine mindestens 20 m² große Lücke im Getreidebestand entstehe. Jedes Lerchenfenster werde mit 10 € vergütet. Der RLV weist jedoch darauf hin, dass eine Förderung nur möglich sei, wenn der Antrag noch vor dem 1. November gestellt wurde. Die nächste Möglichkeit zur Teilnahme bestehe dann wieder zur Sommergetreideaussaat im Frühjahr oder wenn Landwirte nachträglich im Wintergetreide einige Lerchenfenster freigrubbern möchten.

Anträge und weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft unter Telefon: 0228/9090721-0, Fax: 0228/9090721-9 oder im Internet unter www.rheinischekulturlandschaft.de.
Pressekontakt
Frau Simone Kühnreich
Telefon: 0228 / 52006-119
E-Mail: simone.kuehnreich@rlv.de
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Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
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