09.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1168 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Liquiditätshilfen: Anträge ab sofort an die Kammer

Oldenburg (agrar-PR) - Maximal 100.000 Euro als zinsverbilligtes Darlehen
Landwirte, die die Liquiditätshilfe der Bundesregierung in Anspruch nehmen wollen, können seit dem 6. Juli einen entsprechenden Antrag stellen. Die Unterlagen sind bei den Bezirks- und Außenstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzureichen. In Niedersachsen und Bremen stehen 4,1 Millionen Euro zur Verfügung, um Zinsen für Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu senken. 

Die Zinsverbilligung beträgt ein Prozent. Sie gilt für Abzahlungsdarlehen aus dem Liquiditätshilfeprogramm 2009 mit einer Laufzeit von vier Jahren. Die Darlehenshöhe ist auf 100.000 Euro begrenzt. Das erste Jahr ist tilgungsfrei, eine Sondertilgung in Höhe von 70 Prozent der Betriebsprämie 2008 ist in diesem Jahr möglich. Das Darlehen muss für betriebliche Zwecke genutzt werden.

Neben dem Antrag auf einen verbilligten Liquiditätskredit ist eine Erklärung der Hausbank beizulegen, die den Kredit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank vermittelt. Über die Vergabe der Liquiditätshilfen wird nach Reihenfolge des Eingangs der Anträge entschieden. Ob alle bewilligt werden können, ist angesichts der begrenzten Mittel offen.
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