Kiel (agrar-PR) - Das Anlegen von so genannten Bejagungsschneisen in Maiskulturen
schmälert nicht die Prämienzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe.
Darauf weist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume hin. Der gestiegene Anbau von Silomais, im Jahr 2009 ca. 148.000
Hektar in Schleswig-Holstein, hat auch zwischen Nord- und Ostsee ein
Anwachsen der Wildschweinbestände mit sich gebracht. Die nötige Bejagung
dieser Bestände lässt sich insbesondere auf größeren Parzellen oftmals
nur umsetzen, wenn in den Maiskulturen Bejagungsschneisen angelegt
werden, also quasi Sichtachsen im Maisfeld.
Zur Vereinbarkeit der Bejagungsschneisen mit den Fördervoraussetzungen
für die Gewährung der Betriebsprämie teilt das
Landwirtschaftsministerium mit, dass die Maisschläge einschließlich der
Schneisen prämienfähig bleiben, sofern der auf die Schneisen entfallende
Flächenanteil zehn Prozent nicht übersteigt. Eine gesonderte
Beantragung würde nur dann erforderlich, sollte der Flächenanteil diesen
Wert überschreiten. Das Ministerium appelliert ferner an die
Maiserzeuger, die Schneisenflächen aktiv zu begrünen oder zumindest
Selbstbegrünung zuzulassen und nicht als Schwarzbrache zu gestalten.
Hierdurch könne ein ökologisch wertvoller Beitrag geleistet und die
Anforderungen des Tier- und des Naturschutzes sowie der Jagd miteinander
noch besser in Einklang gebracht werden.