Stuttgart (agrar-PR) -
Erhalt wertvoller Kulturlandschaften steht im Vordergrund / Trockenmauern wichtig für Naturschutz / Tourismus im Land profitiert "Der Steillagenweinbau im Land verbindet Naturschutz, Kulturpflege
sowie die Erzeugung regionaltypischer Weine in idealer Weise
miteinander", sagte der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum,
Peter Hauk MdL, am Dienstag (8. Dezember) anlässlich einer
Veranstaltung zum Thema 'Perspektiven des Steillagen-Weinbaus' in
Hessigheim (Landkreis Ludwigsburg). Das prägende Element von Weinbergen
in steilen Lagen seien die Trockenmauern, die mit ihrer mehr als
tausendjährigen Geschichte ausgedehnte Landstriche prägen würden.
Steillagenweinberge seien auf Grund ihrer typischen Begleitflora sowie
den Mauereidechsen, Schlingnattern und den verschiedensten
Schmetterlingsarten wahre 'Schatzkisten der Natur', die es unbedingt zu
erhalten gelte.
"Der Weinbau in steilen Lagen stellt hohe Anforderungen an die
Bewirtschafter. Bei Steillagen mit Trockenmauern kommt ein erheblicher
zusätzlicher Aufwand für die Bewirtschaftung und den Erhalt der Mauern
hinzu", so der Landwirtschaftsminister. Der Erhalt des
Steillagenweinbaus und mit ihm der Schutz wertvoller Naturrefugien sei
nur dem sehr großen Engagement der Weinbaubetriebe, der
Genossenschaften und Weingüter sowie dem Markterfolg des heimischen
Weins zu verdanken. Aus Sicht der Landesregierung sei es erforderlich,
diese Refugien für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten nachhaltig zu
sichern. Neben der Fortschreibung bestehender Fördermaßnahmen sowie der
Fortführung bewährter Beratung und innovativer Forschung würde vor
allem der Ausbau von weintouristischen Aktivitäten einen sehr guten
Ansatz hierfür bieten.
Im Hinblick auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der
Steillagenwinzer seien Überlegungen zu einer weiteren Rationalisierung
und einer damit verbundenen Verringerung des Arbeitseinsatzes
vielversprechend. "Auf Grund zahlreicher Bemühungen ist es
Baden-Württemberg bisher gelungen, den Steillagen-Weinbau nahezu
flächendeckend zu erhalten. Dies ist in anderen Bundesländern bei
weitem nicht gelungen", betonte der Minister.
Sollte der EU-Anbaustopp für Reben, wie von der EU vorgesehen, ab
dem Jahr 2015 auslaufen, würden sich die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für den Steillagenweinbau weiter verschärfen. Der
Verzicht auf die bestehenden Anbauregeln würde nach einer Einschätzung
der Europäischen Weinbauregionen (AREV) in vielen Regionen Europas
unweigerlich zur Entstehung einer agrarindustriellen Produktion führen
und den Bemühungen um die Förderung von Qualität und Schutz der
Steillagen und der darin befindlichen Trockenmauern zuwiderlaufen. Das
Land werde deshalb alles daran setzen, den Anbaustopp zu erhalten.
"Auch durch Rebflurneuordnungen können in bestimmten Bereichen die
kulturhistorisch wertvollen Strukturen sehr gut erhalten werden",
erklärte Minister Hauk. Nur ökonomisch gesunde Winzer mit
entsprechenden Bewirtschaftungsmöglichkeiten seien in der Lage, die
eigene Existenz und damit verbunden die einzigartigen Reblandschaften
zu sichern. Ziel der Rebflurneuordnung sei es, die Bewirtschaftung
steiler Lagen für eine maschinelle Bearbeitung herzurichten und den
Einsatz moderner Technik zu ermöglichen. Hierzu werde beispielsweise
das Gelände durch eine Quertrassierung gestaltet und die Erschließung
der schwer zugänglichen Rebzeilen durch den Ausbau von Wegen
verbessert. Ökologisch wertvolle Landschaftselemente könnten in
öffentliches Eigentum überführt werden. Ihr Fortbestand und ihre Pflege
seien so nachhaltig und umfassend sichergestellt.
"In den Kernlagen benötigen wir allerdings die Stützfunktion der
Mauern. In diesen 'Handarbeitslagen' müssen alle technischen
Hilfestellungen, zum Beispiel die Einschienenzahnradbahn, genutzt und
langfristig auch extensivere Kultursysteme entwickelt werden", betonte
der Minister. Außerdem müsse die besondere Qualität der Weine aus
Steillagen am Markt herausgestellt und die Wertschöpfung für
Steillagen-Weine verbessert werden.
Weitere Informationen zu den Themen Weinbau und Rebflurneuordnung
finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung und
Ländlichen Raum unter
www.mlr.baden-wuerttemberg.de