Bonn (agrar-PR) - Egal, ob eine Gasleitung durchs Weizenfeld gelegt wird, ein Panzer durch
die Rüben gefahren ist oder Wildschweine die Weide verwüstet haben,
immer stellt sich die Frage, wie groß der Schaden ist, der entschädigt
werden muss. Hilfe dazu bieten die Richtsätze für die Bewertung von
Aufwuchsschäden in landwirtschaftlichen Kulturen, die die Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen jetzt neu veröffentlicht hat. Die Experten der Landwirtschaftskammer
berechnen jährlich anhand der Erträge in den vergangenen Jahren und
der aktuellen Entwicklung auf den Märkten für landwirtschaftliche
Produkte, was Ackerkulturen, wie Getreide, Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben
und das Gras auf dem Grünland, pro Quadratmeter wert sind. Die Richtsätze
werden für fünf verschiedene Ertragsstufen berechnet, sodass im Schadensfall
die Besonderheiten des Standortes berücksichtigt werden können.
Die Richtsätze zur Bewertung landwirtschaftlicher Kulturen dienen als
Grundlage zur Bewertung von Flurschäden und ermöglichen bei geringen
Schäden eine Einigung ohne großen Aufwand. Bei größeren
Schäden und in Streitfällen sollte dagegen ein öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger beauftragt werden.
Die aktuellen Richtsätze zur Bewertung landwirtschaftlicher Kulturen
und eine Liste der von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bestellten
und vereidigten Sachverständigen gibt es hier:
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige