24.11.2009 | 00:00:00 | ID: 3797 | Ressort: Landwirtschaft | Beruf & Bildung

Düngemittelbranche vereinbart Qualifizierungskonzept für Fachberater

Berlin (agrar-PR) - Vertreter aus der Düngemittelwirtschaft und deren Verbänden (Industrieverband Agrar e.V., Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V., Bundesverband des Großhandels mit Dünge- und Pflanzenbehandlungsmitteln e.V. sowie Deutscher Raiffeisenverband e.V.) haben behördlich begleitet und in Zusammenarbeit mit der Bundeslehranstalt Burg Warberg sowie der Akademie Deutscher Genossenschaften ADG ein einheitliches Zertifizierungsprogramm für Düngemittelfachberater auf den Weg gebracht.

Die Branchenvertreter reagieren mit dem Qualifizierungskonzept auf die massiv gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit von Agrarerzeugnissen, an Umweltschutzmaßnahmen und durch den Klimawandel. Das Zertifikat ist die Basis für eine sichere Handhabung und Anwendung von Düngemitteln in der gesamten Wertschöpfungskette. Eine Vielzahl von neuartigen Düngemitteln und engere Grenzen bei der Verwendung erfordern eine komplexere Beratung. Hinzu kommen Restriktionen aus dem Chemikalienrecht und gestiegene Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Händlers.

Das Zertifizierungsprogramm umfasst einen fakultativen fünftägigen Lehrgang sowie eine Abschlussprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmer das Zertifikat „Zertifizierter Düngemittelfachberater“. Das Zertifikat ist bundesweit anerkannt und auf fünf Jahre befristet. Es bescheinigt dem Düngemittelfachberater ein erforderliches Mindestmaß an Wissen in den Bereichen Bodenkunde und Pflanzennährstoffe, Arten und Merkmale von Düngemitteln, Ausbringung von Düngemitteln, Transport, Lagerung und Umgang mit Düngemitteln und Kodex guter landwirtschaftlicher Praxis sowie gesetzliche Anforderungen. Die derzeit anerkannten Anbieter des Lehrgangs sind die Burg Warberg und die Akademie Deutscher Genossenschaften ADG.

Das Zertifikat wird verlängert, wenn der Fachberater innerhalb von fünf Jahren die Teilnahme an einer mindestens 8-stündigen, vom Beirat anerkannten Fachveranstaltung nachweisen kann.
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