24.03.2014 | 21:20:00 | ID: 17356 | Ressort: Landwirtschaft | Bio

Land geht verantwortungsbewusst mit Kontrollen im Bio-Bereich um

Schwerin (agrar-PR) -

Der durch den heutigen Spiegelartikel „Alles Bio – oder was?“ erzeugte Eindruck, die zuständigen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern würden die Kontrollen im Bio-Bereich nicht ordnungsgemäß durchführen und damit betrügerischem Handeln Vorschub leisten, weist Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus entschieden zurück. Die Statistik spricht eine andere Sprache.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden zum 01.12.2013 ca. 708.000 Bio-Legehennen gehalten. Die Nachfrage nach Bio-Produkten bewegt sich auf einem hohen Niveau. Öko kann und sollte schon allein aufgrund der vielfältigen Umweltwirkungen keine Nische sein.

Die dafür erforderlichen Mengen müssen jedoch unter strikter Einhaltung der EG-Öko-Verordnung sowie unter strikter Einhaltung der Anforderungen an den Tierschutz erzeugt werden. In diesem Zusammenhang hatte sich Mecklenburg-Vorpommern neben Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern federführend in eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe in 2010 bis 2011 eingebracht und in dem  Geflügel-Papier unbestimmte Rechtsbegriffe der EG-Öko-VO definiert. Dieses gilt verbindlich in allen Bundesländern.

Im Nachgang zu diesen Festlegungen erfolgten in MV schwerpunktmäßig Kontrollen im Bio-Geflügelbereich. Bei der Feststellung von Verstößen wurde und wird konsequent die erforderliche Bewertung und je nach Verstoß die vorzunehmende Sanktionierung umgesetzt. So wurden u.a. im August 2010 bei insgesamt ca. 75.000 Legehennen der Bio-Status aberkannt. Im Ergebnis der Aufarbeitung eines weiteren Falles wurde am 31.08.2012 für einen Bestand von ca. 15.000 Bio-Legehennen ein vorläufiges Vermarktungsverbot für Bio-Eier verhängt, dem Bestand wurde am 10.09.2012 der Bio-Status abschließend aberkannt.

Im März 2013 wurde für 12.000 Bio-Legehennenplätze ein vorläufiges Vermarktungsverbot erteilt, überprüft wurden in diesem Zusammenhang 420.000 Bio-Legehennenplätze hinsichtlich der Vorgaben zur erforderlichen Auslauffläche. Daraufhin wurden Unterlagen von vier Unternehmen der Staatsanwaltschaft zur Prüfung staatsanwaltlicher Ermittlungen durch das LU übergeben. Das LALLF hat nunmehr auf ein Schreiben der Staatsanwaltshaft vom 3.März 2014 zu diesen Fällen reagiert und bestätigt, dass durch neuere Kontrollen keine weiteren Ergebnisse hierzu vorliegen. Insofern geht das Ministerium davon aus, dass die Staatsanwaltschaft die Strafverfahren einstellt, weil kein Vorsatz nachweisbar ist. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens durch das LALLF bleibt davon unberührt.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass seit 2010 über 100.000 Bio-Legehennen in MV der Bio-Status aberkannt worden ist. Zum einen zeigen sich damit die Probleme in einigen Betrieben bei der Haltung, zum anderen wird deutlich, dass in MV konsequent und unabhängig von der Größe der Haltung sanktioniert und die EG-Öko-Verordnung umgesetzt wird. 

Das Landwirtschaftsministerium ist nach wie vor der Auffassung, Namen von Unternehmen gegen die ermittelt wird, nicht der Öffentlichkeit mitzuteilen. Die Berichterstattung in den Medien zu Verstößen gegen die EG-Öko-Verordnung in der Tierhaltung hat in der Vergangenheit immer gewaltbereite Tierschützer auf den Plan gerufen. Es ist bekannt und belegbar, dass es in mehreren Betrieben zu Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstählen gekommen ist. Darüber hinaus sind Betriebsinhaber und ihre Familien mit Körperverletzung und Mord bedroht worden. Dies rechtfertigt die Verweigerung der namentlichen Nennung der Betriebe.

 

Weiterentwicklung des Öko-Kontrollsystems:

Das Kontrollsystem in Deutschland hat sich grundsätzlich bewährt. Die Zuständigen Behörden für ökologischen Landbau in Deutschland führen regelmäßig begleitende Kontrollen und Audits über die Arbeitsweise der Kontrollstellen durch. Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden zwischen den Ländern und der BLE ausgetauscht und hinsichtlich erforderlicher Maßnahmen bewertet.

Im Ergebnis dieser Begleitungen in MV und anderen Bundesländern wurden  jedoch trotz der Vorgaben im Rahmen des Ökolandbaugesetzes (ÖLG) und der

Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung – ÖLGKontrollStZulV) durch die Zuständigen Behörden bei einzelnen Kontrollstellen  wiederholt Mängel in der Kontrolldurchführung festgestellt.

Auf Initiative von Minister Backhaus wird sich die AMK Anfang April mit der „Weiterentwicklung des Öko-Kontrollsystems in Deutschland“ befassen.

„Ich will keine Verstaatlichung der Kontrollen, sondern eine stärkere Überprüfung der privaten durch amtliche Kontrollen. Und dabei müssen wir ein bundesweit einheitliches Vorgehen sicherstellen“, so Backhaus.

Mecklenburg-Vorpommern möchte erreichen, dass der Bund unter Einbeziehung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), der Kontrollstellen und der        Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Weiterentwicklung des deutschen Kontrollsystems für Bioprodukte und deren Kennzeichnung einrichtet.

Arbeitsschwerpunkte der BLAG sollten insbesondere sein:

  • bundeseinheitliche Vorgaben für die gute Kontrollpraxis als Methodenstandard,
  • bundeseinheitliche Schulungen des Kontrollpersonals in Anlehnung  an die Lebensmittelüberwachung,
  • Vorgaben zur Gebührenerhebung der Kontrollstellen,
  • der Aufbau einer bundesweit einheitlichen Datenbank der Zuständigen       Behörden der Länder, der BLE und der DAkkS zu den Ergebnissen der Überwachungstätigkeit bei den Kontrollstellen.

 

Die im besagten Spiegel-Artikel getätigte Aussage, das Gut Dalwitz würde als Auslauf ein Biotop nutzen, ist falsch. Eine Prüfung des LALLF im o.g. Betrieb hat ergeben, dass das Biotop nicht als Auslauffläche gerechnet worden ist und hierzu kein Verstoß vorliegt. (regierung-mv)

Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
Telefon: 0385-588 16003
Fax: 0385-588 16022
E-Mail: e.klaussner-ziebarth@lm.mv-regierung.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Deutschland
Telefon:  +49  0385  588-0
Fax:  +49  0385  588-6024(25)
E-Mail:  poststelle@lm.mv-regierung.de
Web:  http://www.lm.mv-regierung.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.