Schwerin (agrar-PR) -
Auf Grund der lang anhaltenden Frühjahrstrockenheit in 2015 in bestimmten Regionen Deutschlands, haben sich der Bund und die Länder darauf verständigt, die rechtlichen Grundlagen bzgl. der Bedingungen zur Nutzung von Ökologischen Brachflächen neu auszugestalten. „Ich begrüße diese Regelung ausdrücklich, da damit eine weitere Möglichkeit für die landwirtschaftlichen Betriebe besteht, ihre Futtergrundlage zu sichern. Damit kommen wir den Tierhaltern vorwiegend bei besonderen Witterungsbedingungen entgegen“, betonte Dr. Peter Sanftleben, Staatsekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.
So können die zuständigen Behörden der Länder in bestimmten Gebieten, insbesondere bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, zulassen, den Aufwuchs zur Futtergewinnung von brachliegenden Flächen zu nutzen. Dabei kommen nur ökologische Vorrangflächen in Betracht, die im Antrag auf Direktzahlung als im Umweltinteresse genutzte Fläche dienen.
Dieser Änderung hat der Bundesrat am 10.07.2015 zugestimmt. Die Regelung tritt nach Veröffentlichung der Verordnung in Kraft. (regierung-mv)