16.04.2010 | 00:00:00 | ID: 5418 | Ressort: Landwirtschaft | Fischerei

EU-Kommission genehmigt deutsche Aalbewirtschaftungspläne – Aalbesatz in schleswig-holsteinischen Gewässern wird mit 120.000 Euro pro Jahr unterstützt

Kiel (agrar-PR) - Die deutschen so genannten Aalbewirtschaftungspläne sind von der Europäischen Kommission genehmigt worden. Diese Entscheidung aus Brüssel war von Verwaltung, Politik, Anglern und Fischern schon seit Monaten erwartet worden. Nötig wurden die Bewirtschaftungspläne in Folge der EU-Aal-Verordnung, die wegen des dramatischen Rückgangs des Europäischen Aals im Jahr 2007 unter deutscher EU-Präsidentschaft erlassen wurde. Sie verpflichtet die EU-Mitglieder dafür zu sorgen, dass mindestens 40 Prozent der erwachsenen Aale (so genannte Blankaale) zum Laichen in den Westantlantik abwandern können.
Fischereiministerin Dr. Juliane Rumpf begrüßte die jetzige Entscheidung: "Ich freue mich sehr, dass wir nun endlich die zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung des Aals vorgesehenen Maßnahmen umsetzen können." Die nötigen Rechtsänderungen und insbesondere eine Landes-Aalverordnung sollen nun kurzfristig folgen. Eine Nichtgenehmigung der Aalbewirtschaftungspläne hätte starke Einschränkungen der Aalfischerei zur Folge gehabt. Die beabsichtigte Verringerung der Aalsterblichkeit wurde daher eng mit Anglern und Fischern abgestimmt. Vorgesehen sind fischereiliche und nicht-fischereiliche Maßnahmen. Für letztere ist die weitere Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie besonders wichtig. Entscheidend ist dabei die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer sowohl für die jungen aufsteigenden als auch die großen absteigenden Aale. Bei den fischereilichen Maßnahmen ist die generelle Erhöhung des Mindestmaßes in Schleswig-Holstein von 35 auf 45 Zentimeter sowie die weitere Erhöhung der Besatzmengen zu nennen. "Durch die Genehmigung der Pläne sind wir jetzt auch in der Lage, den bislang allein aus der Fischereiabgabe geförderten Gewässerbesatz mit Aalen durch den gleichen Anteil an EU-Mitteln aus dem Europäischen Fischereifonds zu ergänzen", erläuterte Frau Rumpf. Insgesamt stehen damit zukünftig 120.000 Euro jährlich an Fördergeldern für Aalbesatz zur Verfügung.

Ganz wichtig werden die genauere Erfassung der Aalbestände und die weitere Erforschung der Ursachen des Rückgangs sein, über die immer noch viel Unklarheit herrscht. Bei der Aufstellung der Pläne musste mangels belastbarer Daten vieles noch geschätzt werden. Bei der Fortschreibung der Pläne sind allerdings genauere Daten erforderlich; bereits 2012 muss der erste Bericht gegenüber der EU abgegeben werden. Wichtige Erkenntnisse soll dabei das 2006 begonnene Pilotprojekt zum Aal an der Elbe bringen, das in Schleswig-Holstein vom Landessportfischerverband am Nord-Ostsee-Kanal und Elbe-Lübeck-Kanal durchgeführt wird. Ähnlich bedeutend ist das aus Bundesmitteln geförderte Forschungsvorhaben zum Aal des Leibniz-Instituts IFM-GEOMAR an der Schwentine. Zusätzlich plant das Land im Aaleinzugsgebiet Eider einige kleinere Untersuchungen in Auftrag zu geben.

Fischereiministerin Rumpf dankte Anglern und Fischern für ihren Einsatz für den Aal: "Ohne die Pflege der Gewässer und vor allem auch den Besatz mit Aalen durch die Fischereitreibenden würde die heutige Situation noch viel schlechter aussehen. Ich bin zuversichtlich, dass wir jetzt europaweit einerseits den Schutz des Europäischen Aals insgesamt voranbringen und andererseits die Aalfischerei in Schleswig-Holstein langfristig erhalten können. Ganz wichtig dabei ist, dass uns Angler und Fischer dabei weiterhin so engagiert unterstützen und insbesondere Fang- und Besatzdaten zur Verfügung stellen", sagte sie. Einem absoluten Fangverbot für Aal erteilte sie erneut eine Absage: "Das wäre für den Erhalt des Aals in Schleswig-Holstein absolut kontraproduktiv."
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