21.09.2010 | 00:00:00 | ID: 6742 | Ressort: Landwirtschaft | Fischerei

Ministerin Grotelüschen zur Zukunft der gemeinsamen Fischereipolitik

Brüssel/Hannover (agrar-PR) - Auch in diesem Jahr haben die norddeutschen Küstenländer in Brüssel wieder eine gemeinsame Veranstaltung  zur Fischereipolitik durchgeführt, an der neben Vertretern der Fischerei, der Länder, des Bundesministeriums und der Kommission  auch fünf deutsche Europaabgeordnete teilgenommen haben.

Bei dieser Veranstaltung ging es vor allem um das aktuelle Thema „Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik".  Diese steht für das Jahr 2012 an und wird dann für 10 Jahre den Rahmen für die europäische Fischerei festlegen.

Ministerin Astrid Grotelüschen - erstmals in ihrer Funktion als niedersächsische Fischereiministerin in Brüssel - zeigte sich erfreut  über die gute Zusammenarbeit der norddeutschen Küstenländer in Fischereifragen und das gemeinsame Auftreten in Brüssel. Zu den bisherigen Reformüberlegungen der Kommission äußerte sie sich - wie auch ihre Kollegin Rumpf aus Schleswig-Holstein  und Staatssekretär Kreer aus Mecklenburg-Vorpommern - überwiegend kritisch.

So vermisste die Ministerin - unterstützt von den Fischereivertretern und dem Bundesministerium - Ansätze zu einer deutlichen  Vereinfachung der gemeinsamen Fischereipolitik. Bereits heute seien die Vorschriften so umfangreich und teilweise auch widersprüchlich,  dass es z. T. erhebliche Schwierigkeiten in der Umsetzung gebe. Wenn die Reform ein Erfolgsmodell werden solle, dann ginge das nur mit  einer grundlegenden Vereinfachung und der Konzentration auf die Kernbereiche Quoten, Kapazitäten, technische Maßnahmen und Kontrolle.

So sei z. B. das Problem der Überkapazitäten in der Gemeinschaftsflotte - so Grotelüschen weiter - ein Problem einzelner Mitgliedstaaten  und bestimmter Fischereien und müsse auch dort gelöst werden. Jeder Versuch der Kommission, das Problem der Überkapazitäten durch  eine Umverteilung der Quoten zu lösen, werde von Deutschland strikt abgelehnt. Die Ministerin forderte weiter, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik zugrunde zu legen  und schlug in diesem Zusammenhang die Einführung von vereinfachten Regelungen für die Krabbenfischerei vor. Zum Schluss machte die Ministerin deutlich, dass zur Überwachung der Quoten eine wirksame Kontrolle ausreiche und forderte hier  die Abschaffung der vor einigen Jahren zusätzlich eingeführten Aufwandsberechnung nach so genannten kW-Tagen. Dieses sei zum Teil  nicht kompatibel mit anderen Zielen der Kommission, belaste Fischer und Verwaltungen erheblich und sei bei einer wirksamen Kontrolle überflüssig.
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